Qualitätsmanagement
Aus diesem Grundsatz resultiert, dass in allen vorher aufgeführten Behandlungsangeboten die Kriterien wie sie in § 137 d Abs. 1, 1a SGB V und im § 20 Abs. 1 SGB IX benannt sind, erfüllt werden.
Im Rahmen der externen Qualitätssicherung kommt das 5-Punkte Programm der Rentenversicherungsträger zum Tragen.
Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben des Entlassungsberichtes der Deutschen Rentenversicherung, in den auch die erbrachten therapeutischen Leistungen nach der Klassifizierung Therapeutischer Leistungen (KTL) Eingang finden.
Darüber hinaus werden statistische Daten nach dem deutschen Kerndatensatz (KDS) und EBIS, inklusive Katamnesedaten erhoben und einer bundesweiten jährlichen Auswertung (Institut für Therapieforschung) zugeleitet.