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Gundsätze der Rehabilitation

Die Rehabilitation in der Fachklinik Hase-Ems orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten. Gemeinsam entwickeln wir differenzierte Therapieziele: Jeder wird bei uns da abgeholt, wo er steht.

Grundsätze der Rehabilitation

01. Rechtliche Grundlagen

Die Fachklinik arbeitet auf der Grundlage der §§ 40 ff SGB 5 sowie §§ 9 ff SGB VI und erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Sie dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, insbesondere im Land Niedersachsen und dem angrenzenden Westfalen. Die Klinik wird von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig/Hannover als federführendem Leistungsträger belegt. Darüber hinaus belegen auch andere Deutsche Rentenversicherungen, insbesondere die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, sowie alle an der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen 4.5.2001" beteiligten Verbände der Gesetzlichen Krankenversicherung und Träger der Sozialhilfe.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen und Gesundheit hat der Fachklinik die staatliche Anerkennung im Sinne der §§ 35, 36 BtMG erteilt.

Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V. Die Klinik erfüllt die personellen und sachlichen Anforderungen, die von den Krankenkassen-verbänden und von dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger in der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen 4.5.2001" festgelegt wurden.

Die Fachklinik ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Fachkrankenhäuser für Suchtkranke (AKF), dem Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) sowie der Sozialpsychiatrischen Verbünde der jeweiligen Kommunen. 

02. Behandlungsindikationen

In der Fachklinik Hase-Ems werden Rehabilitanden ab dem Alter von 18 Jahren behandelt, die nach der internationalen Klassifikation psychischer Störungen ICD 10 psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen in Form eines Abhängigkeitssyndroms (F1x.2) aufweisen. Weitere psychiatrische Nebendiagnosen, insbesondere auch stoffungebundene Abhängigkeiten bzw. Störungen der Impulskontrolle, können mitbehandelt werden. Es wird ein suchtstoffübergreifender Behandlungsansatz verfolgt, der auch aktuelle Entwicklungen und Veränderungen des Konsumverhaltens berücksichtigt. Der Rehabilitationsbedarf hängt dabei nicht streng von der ICD-Diagnose, sondern von den mit der Erkrankung einhergehenden funktionalen Problemen (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ab. Dazu gehören z. B. Beeinträchtigungen in den Bereichen der Mobilität, der Kommunikation, der Selbstversorgung, des häuslichen Lebens, der Interaktionen mit anderen Menschen oder des Erwerbslebens.

Die Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen ist insbesondere im Bereich der Kombi-Behandlung (vgl. 5.2.2) von großer Bedeutung. Zur Durchführung einer individualisierten Behandlung orientieren wir uns an einem selektiven Indikationsmodell, das fünf Bereiche differenziert:

  • persönliche Ressourcen und Defizite im Erleben und Verhalten
  • Abhängigkeitsverhalten (Dauer und Ausprägung des Abhängigkeitssyndroms, Konsummuster, Abstinenzphasen)
  • medizinische Befundlage (Folge- und Begleiterkrankungen, Infektionserkrankungen)
  • soziale Stabilität (Kompetenzen, belastende Faktoren, psychosoziale Entwicklung und berufliche Anpassung bzw. Leistungsfähigkeit)
  • Abstinenzmotivation, Einstellung zu den Behandlungszielen, zur Nachsorge und zur Selbsthilfe

Das Therapieangebot ist darauf ausgerichtet, dass der Rehabilitand die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit erkennen lässt. Wenn auch krankheitstypisch eine absolute Motivation nicht immer zu erwarten ist, bedarf es einer Veränderungsbereitschaft und eines Leidensdrucks, der sich nicht ausschließlich auf externalisierte Umstände bezieht. Neben dem Leidensdruck ist die Bereitschaft zur Eigenverantwortung ein wesentlicher Motor für eine erfolgreiche Therapie und das Gelingen einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Die Motivation zur Erhaltung bzw. Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit und die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit der Berufs- und Arbeitstätigkeit der Rehabilitanden stellt unter den verschärften Bedingungen der Arbeitswelt ebenfalls ein bedeutsames Indikationskriterium dar.

Entscheidende Informationsquellen für die Überprüfung und ggf. Anpassung der Indikationsentscheidung sind 

  • das Verhalten des Rehabilitanden während der Behandlung
  • die Befunde aus der medizinischen, psychosozialen und arbeitstherapeutischen Diagnostik  
  • die Behandlungsziele, der Rehabilitand selbst für entscheidend hält und seine
     Änderungsmotivation 
    • die Kooperation des Rehabilitanden während der Behandlung und seine persönlichen Ressourcen und Stärken

Der körperliche Entzug von Alkohol, Medikamenten und Drogen ist ebenso Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachklinik Hase-Ems wie das Vorliegen eines Kostenübernahmebescheids des Kosten-/ Leistungsträgers. Die Aufnahme erfolgt  durch Zuweisung des Kosten-/Leistungsträgers. In Ausnahmefällen, z.B. bei Selbstzahlern und bei auftretenden Unklarheiten bezüglich der erfolgreichen Durchführung der Rehabilitation  zusätzlich nach einem diagnostischen Vorgespräch mit Arzt, Psychologe und/ oder Sozialarbeiter zur Optimierung der Prozessplanung der Rehabilitation.
In der Fachklinik Hase-Ems sind die Voraussetzungen zur Rehabilitation körperbehinderter Patienten gegeben. Die Klinik ist für körperbehinderte Patienten barrierefrei eingerichtet, verfügt über behindertengerechte Räume mit speziellen Sanitärbereichen. Rollstuhlfahrer können an allen therapeutischen Maßnahmen teilnehmen. Ein Rufsystem steht zur Verfügung. 

03. Kontraindikationen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rehabilitationsbehandlung in der Fachklinik Hase-Ems nicht erfolgversprechend. Dazu gehören Rehabilitanden mit

  • schweren somatischen Erkrankungen, deren Leistungsvermögen aufgehoben ist, so dass die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme an der Rehabilitation nicht gegeben ist
  • chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die in ihrer Selbstversorgung stark beeinträchtigt sind und einer dichten pflegerischen  Betreuung bedürfen
  • schweren psychischen Störungen, für die die schwerpunktmäßige gruppentherapeutische Behandlung eine andauernde Überforderung darstellt oder bei denen aufgrund der hirnorganischen Beeinträchtigungen eine psychotherapeutische Behandlung nicht erfolgversprechend ist.

04. Behandlungszeiten

Die Rehabilitationsdauer beträgt zwischen 8 und 13, bis maximal 15 Wochen bei Alkohol -und Medikamentenabhängigen, bei Drogenabhängigen 22 bis maximal 25 Wochen. Eine anschließend angezeigte, integrierte Adaptionsbehandlung kann bis zu zwölf Wochen dauern. Die Dauer wird nach vorliegenden Grunderkrankungen und nach dem Ausmaß der sozialen Desintegration bzw. Integration festgelegt und entsprechend mit dem Rehabilitanden vereinbart. Im Rahmen der Kombi-Nord-Behandlung werden die Rehabilitationsmodule entsprechend der Zielsetzung und Indikation im Rahmen der Behandlungsplanung individuell festgelegt in einem Gesamtzeitraum von 52 Wochen. Die Dauer einer tagesklinischen Behandlung beträgt bei Alkohol- und Medikamentenabhängigen bis zu 12 Wochen und bei Drogenabhängigen bis zu 20 Wochen.

Etwaige Verlängerungen richten sich individuell nach aktuellem Erreichungsgrad der zu Beginn festgelegten Ziele und/oder werden beantragt vor dem Hintergrund einer aktuellen Krisensituation. Eine Verlängerung wird entsprechend begründet und beim Kosten- und Leistungsträger beantragt. 

05. Rehabilitationsziele

Die Aufnahme in die Fachklinik Hase-Ems erfolgt nach stationärer bzw. ambulanter Entgiftung. Die abstinente Lebensführung wird durch regelmäßige Drogen- und Alkoholscreenings verifiziert. Im Falle einer Substitutionsbehandlung wird die Beikonsumsfreiheit dokumentiert und ggf. das vollständige Abdosieren des Substituts eingeleitet. Das wesentliche Ziel der Behandlung ist entsprechend § 26 SGB IX eine "Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern und eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Soziallleistungen zu mindern" (Kursbuch Sozialmedizin, Ärzteverlag, 2012). 

Nach Anamnese- und Befunderhebung auf den unterschiedlichen Ebenen (psychosozial, medizinisch, edukativ, Aktivität und Teilhabe) erfolgt die Erarbeitung des individuellen Rehabilitationsplans mit der zentralen Zielkomponente der umfassenden Wiederherstellung der funktionalen Gesundheit und damit der Teilhabe am Arbeitsleben und  am Leben im Beruf und in der Gesellschaft. Für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung richtet sich der Rehabilitationsplan insbesondere an den Anforderungen der Arbeitswelt aus. Für die Rehabilitanden werden BORA-spezifische Therapieziele (siehe 5.4) definiert und ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Der individuelle Rehabilitationsplan umfasst u.a.

  • ärztliche Beratung
  • Einzel- und Gruppentherapie
  • Teilnahme an den edukativen Gruppen
  • Anbindung an Selbsthilfe
  • diagnostische Ergotherapie
  • Ergotherapie/Arbeitstherapie in den o.g. Bereichen
  • Teilnahme am Sport- und Gymnastikprogramm
  • gerätegestützte Trainingstherapie
  • Erprobung neuer Freizeitmöglichkeiten
  • Reaktivierung der früher ausgeübten Freizeitbeschäftigung
  • Familientherapie/Paartherapie
  • Belastungserprobung im geschützten Rahmen
  • Belastungserprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt
  • berufliches Eingliederungsmanagement
  • Einleitung von Maßnahmen nach Abschluss der stationären Rehabilitation (Arbeit, Medizin, Freizeit)
  • Kontakte und Kooperationen mit externen Stellen (Arbeitsagentur, Arbeitgeber, Schuldnerberatung, Kliniken etc.)

Folgende Zielkomponenten finden dabei Berücksichtigung:

  • Krankheitseinsicht und Änderungsmotivation
  • Stabilisierung und Erhaltung der Abstinenzfähigkeit
  • Rückfallprophylaxe
  • Selbstmanagement
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Klärung von Krisen- und Sinnfragen
  • Hinführung zu einer Lebensstiländerung
  • Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
  • Planung von Nachsorge und Selbsthilfeaktivitäten

 

Download

PDF | 1 MB

Konzept med. Rehabilitation Fachklinik Hase-Ems

PDF | 321 KB

Konzept Pathologisches Glücksspiel

PDF | 865,1 KB

Ergänzungskonzept BORA der Fachklinik Hase-Ems

  • Kontakte
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Ahrens-Westerlage
Maj-Britt Ahrens-Westerlage
Klinikmanagerin
05961 2002-0
05961 2002-0
m-b.ahrens-westerlage@fk-hase-ems.de
Dr. med. Stefanie Houchangnia
Dr. med. Stefanie Houchangnia
Chefärztin
s.houchangnia@fk-hase-ems.de
Fachklinik Hase-Ems
Hammer Straße 29
49740 Haselünne
05961 2002-0
05961 2002-188
05961 2002-0
05961 2002-188
05961 2002-188
info@fk-hase-ems.de
www.fachklinik-hase-ems.de
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