Die Fachklinik arbeitet auf der Grundlage der §§ 40 ff SGB 5 sowie §§ 9 ff SGB VI und erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Sie dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, insbesondere im Land Niedersachsen und dem angrenzenden Westfalen. Die Klinik wird von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig/Hannover als federführendem Leistungsträger belegt. Darüber hinaus belegen auch andere Deutsche Rentenversicherungen, insbesondere die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, sowie alle an der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen 4.5.2001" beteiligten Verbände der Gesetzlichen Krankenversicherung und Träger der Sozialhilfe.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen und Gesundheit hat der Fachklinik die staatliche Anerkennung im Sinne der §§ 35, 36 BtMG erteilt.
Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V. Die Klinik erfüllt die personellen und sachlichen Anforderungen, die von den Krankenkassen-verbänden und von dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger in der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen 4.5.2001" festgelegt wurden.
Die Fachklinik ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Fachkrankenhäuser für Suchtkranke (AKF), dem Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) sowie der Sozialpsychiatrischen Verbünde der jeweiligen Kommunen.