Hohe Nachzahlung für Heizung und Strom. Was kann ich tun?
Die höheren Preise für Strom, Gas und Öl treffen besonders Menschen, die am Monatsende auf jeden Cent schauen müssen. Viele Arbeitslose, Alleinerziehende, Studierende, Sozialhilfebezieher:innen und auch Rentner:innen mit wenig Geld haben Angst vor hohen Nachzahlungen oder Energiesperren.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen und zeigen Dir, welche Unterstützungen Du möglicherweise beantragen kannst. In jedem Fall lohnt es sich, wenn Du Dich an eine Beratungsstelle der Caritas wendest. Die Fachberater:innen kennen sich bestens aus und haben meist gute Beziehungen zu regionalen Energieversorgern. Du kannst Dich auch online beraten lassen.
Ich kann die Nachzahlung der Nebenkosten oder der Stromabrechnung nicht zahlen. Was kann ich tun?
Je nachdem, ob es um die Nebenkosten und Heizkosten geht, oder ob es um die Stromrechnung geht, sehen die Antworten unterschiedlich aus. Deshalb haben wir unsere Fragen und Antworten in zwei Themenbereiche gegliedert:
1. Wenn Du befürchtest, die Kosten der Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen zu können, findest Du hier die häufig gestellten Fragen und Antworten zur hohen Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung.
2. Wenn Du befürchtest, die Kosten der Stromabrechnung nicht bezahlen zu können, findest Du weiter unten die häufig gestellten Fragen und Antworten zur hohen Nachzahlung bei der Stromabrechnung.
Häufige Fragen und Antworten zur hohen Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung
Ich bekomme Hartz 4. Übernimmt das Jobcenter meine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung?
Ja. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Fachberater:innen der Caritas gehen davon aus, dass dies auch im Falle einer Nachzahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise gilt. Es ist wichtig, dass der Antrag für die Kostenübernahme in dem Monat gestellt wird, in dem die Nachzahlung fällig ist. Es reicht zunächst ein formloser Antrag per Mail. Entscheidend ist das Datum, an den man das Jobcenter informiert.
Was in der Mail stehen sollte, beantworten wir weiter unten in der Frage "Was muss in einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme stehen?"
Ich bekomme Sozialhilfe. Übernimmt das Sozialamt meine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung?
Ja. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Fachberater:innen der Caritas gehen davon aus, dass dies auch im Falle einer Nachzahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise gilt. Es ist jedoch dringend darauf zu achten, dass der Antrag für die Kostenübernahme in dem Monat eingereicht werden muss, in dem die Nachzahlung fällig ist. Es reicht zunächst ein formloser Antrag per Mail. Entscheidend ist das Datum, an den man das Sozialamt informiert.
Was in der Mail stehen sollte, beantworten wir weiter unten in der Frage "Was muss in einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme stehen?"
Ich bekomme weder Hartz 4 noch Sozialhilfe, kann aber die Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung nicht zahlen. Gibt es Unterstützung für mich?
Ja. Auch mit einem geringen Einkommen kannst du einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Das ist der Fall, wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass Du sie mit Deinem Einkommen nicht bezahlen kannst. Hierbei ist es wichtig, dass Du einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellst. Wenn die Zeit knapp ist, um den Antrag rechtzeitig einzureichen, reicht zunächst ein formloser Antrag per Mail. Denn der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem Du die Rechnung oder die Aufforderung zur Nachzahlung erhältst.
Was in der Mail stehen sollte, beantworten wir weiter unten in der Frage "Was muss in einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme stehen?"
Wann bekomm ich Unterstützung vom Jobcenter? Eine Beispielrechnung
Musterrechnung für eine:n Arbeitnehmer:in mit Erwerbseinkommen von 2.950 € Brutto und 1.970 € Netto, Miete von 900 Euro Warm, Heizkostennachzahlung in Höhe von 800 Euro.
Sozialrechtlicher Bedarf nach Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II):
449 Euro Regelbedarf
+ 900 Euro Miete
+ 800 Euro Heizkostennachzahlung
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2.149 Euro Bedarf im Monat der Fälligkeit
Einkommensbereinigung
1.970 Euro Nettoeinkommen
- 100 Euro Grundfreibetrag (nach Paragraph 11b Absatz 2 Zweites Sozialgesetzbuch)
- 200 Euro Erwerbstätigenfreibetrag (nach Paragraph 11b Absatz 3 Zweites Sozialgesetzbuch)
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1.670 Euro anrechenbares Einkommen
Endrechnung
2.149 Euro sozialrechtlicher Bedarf
- 1.670 Euro anrechenbares Einkommen
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479 Euro Übernahmeanspruch nach Zweiten Sozialgesetzbuch
In diesem Beispielfall würde der:dem Arbeitnehmer:in also eine Unterstützung in Höhe von 479 Euro vom Jobcenter zustehen. Dafür ist es jedoch notwendig, dass der Antrag auf Unterstützung rechtzeitig gestellt wird. Wenn du Kinder hast und/oder mehrere Personen in der Bedarfsgemeinschaft arbeiten, ändert sich die Rechnung. Unsere Caritas-Berater:innen führen gerne eine Beispielrechnung mit dir und deinen individuellen Daten durch.
Sollte ich mit meiner Vermieterin/meinem Vermieter eine Erhöhung der Nebenkosten vereinbaren?
Wenn du davon ausgehen kannst, dass du Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter hast, solltest du nicht die Vorauszahlungen erhöhen. Denn dadurch verringert sich zwar die Höhe der zu erwartenden Nachzahlung, aber auch die Höhe deines sozialrechtlichen Bedarfs (siehe Beispielrechnung oben). So kann es passieren, dass du keine Unterstützung vom Jobcenter bekommst, obwohl du darauf Anspruch gehabt hättest.
Ich bin Rentern:in und kann die Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Du kannst einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen. Dabei ist es wichtig, dass du den Antrag in dem Monat stellst, in welchen du die Rechnung bekommen hast, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist.
Ich bin Student:in und kann die Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Du kannst "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" (Arbeitslosengeld II oder auch Hartz 4) beim Jobcenter beantragen. Dabei ist es wichtig, dass du den Antrag in dem Monat stellst, in welchen du die Rechnung bekommen hast, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist. Wenn die Zeit knapp ist, reicht zunächst ein formloser Antrag per Mail.
Was muss ich beim Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter beachten?
Der Antrag muss in dem Monat eingereicht werden, in welchem du die Rechnung erhalten hast, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist. Wenn du auch nur einen Tag zu spät den Antrag einreichst, riskierst du, die Kosten allein tragen zu müssen. Es reicht zunächst, einen formlosen Antrag per Mail beim Jobcenter zu stellen. Der umfassende Antrag kann dann nachgereicht werden.
Was kann ich machen, wenn ich für eine Unterstützung durch das Jobcenter zu viel verdiene?
In dem Fall kannst Du versuchen, eine Ratenzahlung mit Deiner:Deinem Vermieter:in zu vereinbaren. Du kannst Dich auch an eine Beratungsstelle der Caritas bei dir vor Ort wenden. Die Fachberater:innen können gut auf Deine persönliche Situation eingehen und Dich beim Kontakt mit Deiner:Deinem Vermieter:in unterstützen.
Kontaktmöglichkeiten zu einer Beratungsstelle in Deiner Nähe findest Du in unserer Adressuche für Beratungsstellen der allgemeinen Sozialberatung.
Woher weiß ich, ob ich den Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter oder dem Sozialamt stellen muss?
Wenn Du körperlich und geistig in der Lage bist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, muss Du Dich beim Jobcenter melden. Wenn das nicht zutrifft und Du arbeitsunfähig bist oder Rente bekommst, muss Du Dich beim Sozialamt melden.
Was muss in einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme stehen?
In dem formlosen Antrag musst Du Deine persönlichen Daten nennen und den Grund angeben, weshalb Du die Kostenübernahme benötigst. Der Text könnte also lauten:
Hiermit beantrage ich [Vorname] [Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsstadt/Geburtsland], formlos und fristgerecht die Übernahme der Kosten, die mir durch die gestiegenen Energiepreise im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für meine Mietwohnung entstanden sind.
Droht mir die fristlose Kündigung meiner Mietwohnung, wenn ich die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen kann?
Ja. Wenn der Betrag der Nachzahlung höher als zwei Monatsmieten ist, darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Doch auch nach der angedrohten Kündigung, kannst Du noch mit Deiner:Deinem Vermieter:in sprechen. Oft kann man eine Ratenzahlung vereinbaren.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wo finde ich weitere Antworten?
Wenn Deine Frage zur Nebenkostenabrechnung oder zu anderen Problemen hier nicht beantwortet wurde, dann melde Dich am besten direkt bei einer unserer Beratungsstellen. Kontaktmöglichkeiten zu einer Beratungsstelle in Deiner Nähe findest Du in unserer Adressuche für Beratungsstellen der allgemeinen Sozialberatung.
Du kannst Deine Frage auch online stellen. Unsere Online-Beratung antwortet werktags innerhalb der nächsten 48 Stunden. Hier findest Du die Online-Beratung der Caritas.
Häufige Fragen und Antworten zur hohen Nachzahlung der Stromabrechnung
Was muss ich beim Antrag auf Kostenübernahme (Grundsicherung) beim Sozialamt beachten?
Der Antrag muss in dem Monat eingereicht werden, in welchen Du die Rechnung erhalten hast, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist. Wenn Du auch nur einen Tag zu spät den Antrag einreichst, riskierst Du, die Kosten allein tragen zu müssen. Es reicht zunächst, einen formlosen Antrag per Mail beim Sozialamt zu stellen. Der umfassende Antrag kann dann nachgereicht werden.
Was in der ersten Mail mit dem formlosen Antrag stehen sollte, beantworten wir weiter unten in der Frage "Was muss in einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme der Stromrechnung an das Sozialamt stehen?"
Ich bekomme Hartz 4. Übernimmt das Jobcenter meine Nachzahlung der Stromabrechnung?
Das ist bisher nicht sicher. Stromkosten werden vom Jobcenter nicht wie die Heiz- und Mietkosten in tatsächlicher Höhe übernommen, sondern sind Teil des Regelsatzes. Fachberater:innen der Caritas vermuten, dass die Jobcenter Leistungsbezieher:innen zumindest mit dem Betrag unterstützen, der im Regelsatz für Strom vorgesehen ist.
Wenn Du die Nachzahlung der Stromabrechnung nicht zahlen kannst, hast Du aber in jedem Fall die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. So kannst Du eine mögliche Stromsperre abwenden. Die folgenden Monate bekommst Du aber weniger Geld vom Jobcenter. Denn um das Darlehen zurückzuzahlen, zieht dir das Jobcenter zehn Prozent vom Regelsatz ab - solange, bis Du Deine Schulden beglichen hast.
Ich bekomme Sozialhilfe. Übernimmt das Sozialamt meine Nachzahlung der Stromabrechnung?
Das ist bisher nicht sicher. Stromkosten werden vom Sozialamt nicht wie die Heiz- und Mietkosten in tatsächlicher Höhe übernommen, sondern sind Teil des Regelsatzes. Fachberater:innen der Caritas vermuten, dass die Sozialämter Leistungsbezieher:innen zumindest mit dem Betrag unterstützen, der im Regelsatz für Strom vorgesehen ist.
Ich bin Rentern:in und kann die Nachzahlung meiner Stromrechnung nicht zahlen. Was kann ich tun?
Du kannst einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen. Dabei ist es wichtig, dass Du den Antrag in dem Monat stellst, in welchen Du die Rechnung bekommen hast, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist.
Ich bin Student:in und kann die Nachzahlung meiner Stromabrechnung nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Du kannst "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" (Arbeitslosengeld II oder auch Hartz4) beim Jobcenter beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Du den Antrag in dem Monat stellst, in welchen Du die Rechnung bekommen hast, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist. Wenn die Zeit knapp ist, reicht zunächst ein formloser Antrag per Mail.
Was kann ich machen, wenn ich für eine Unterstützung durch das Jobcenter zu viel verdiene?
In dem Fall kannst Du versuchen, eine Ratenzahlung mit Deinem Stromanbieter zu vereinbaren. Du kannst Dich auch an eine Beratungsstelle der Caritas bei dir vor Ort wenden. Die Fachberater:innen können gut auf Deine persönliche Situation eingehen und haben meist gute Kontakte zu den regionalen Energiedienstleistern.
Kontaktmöglichkeiten zu einer Beratungsstelle in Deiner Nähe findest Du in unserer Adressuche für Beratungsstellen der allgemeinen Sozialberatung.
Woher weiß ich, ob ich den Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter oder dem Sozialamt stellen muss?
Wenn Du körperlich und geistig in der Lage bist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, muss Du Dich beim Jobcenter melden. Wenn das nicht zutrifft und Du arbeitsunfähig bist oder Rente bekommst, muss Du Dich beim Sozialamt melden.
Was muss in einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme der Nachzahlung meiner Stromrechnung an das Sozialamt stehen?
In dem formlosen Antrag musst Du Deine persönlichen Daten nennen und den Grund angeben, weshalb Du die Kostenübernahme benötigst. Der Text könnte also lauten:
Hiermit beantrage ich [Vorname] [Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsstadt/Geburtsland], formlos und fristgerecht die Übernahme der Kosten, die mir durch die gestiegenen Energiepreise im Rahmen der Jahresstromabrechnung für meine Mietwohnung entstanden sind.
Droht mir eine Stromsperre, wenn ich die Nachzahlung meiner Stromrechnung nicht zahlen kann?
Ja. Wenn Du mehr als das Doppelte Deines monatlichen Abschlags im Rückstand bist, darf Dein Stromanbieter den Strom bei dir abschalten. Die Stromsperre gilt so lange, bis Du alle Kosten bezahlt hast. Dazu gehören auch die Kosten für das notwendige Ab- und Anschalten des Stroms. Bevor es zur Stromsperre kommt, kannst Du Dich an eine Beratungsstelle der Caritas wenden und/oder eine Ratenzahlung mit Deinem Stromanbieter vereinbaren.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wo finde ich weitere Antworten?
Wenn Deine Frage zur Nebenkostenabrechnung oder zu anderen Problemen hier nicht beantwortet wurde, dann melde Dich am besten direkt bei einer unserer Beratungsstellen. Kontaktmöglichkeiten zu einer Beratungsstelle in Deiner Nähe findest Du in unserer Adressuche für Beratungsstellen der allgemeinen Sozialberatung.
Du kannst Deine Frage auch online stellen. Unsere Online-Beratung antwortet werktags innerhalb der nächsten 48 Stunden. Hier findest Du die Online-Beratung der Caritas.
Die Antworten beruhen auf einem Interview mit der Sozialpädagogin Jutta Michel-Neu, die als Beraterin für den Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e. V. tätig ist.
So vermeidest du eine Stromsperre
Wann darf mein Energieversorger den Strom abklemmen, und wie erfahre ich das?
Wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, also die monatlichen Abschläge nicht gezahlt oder die Schlussrechnung nicht beglichen hast, darf der Energieversorger die Stromversorgung einstellen. Das muss er vier Wochen vorher ankündigen und drei Tage vor der Unterbrechung noch einmal informieren.
Gibt es Ausnahmen?
Der Strom darf nicht abgestellt werden, wenn nur ein paar Euro (noch) nicht bezahlt sind. Grundsätzlich gilt: Nur wenn die Schulden das Doppelte des monatlichen Abschlags übersteigen, darf der Strom abgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Härtefälle, bei denen der Strom ebenfalls nicht abgestellt werden darf. Zum Beispiel, wenn die Versorgung von Kleinkindern oder pflegebedürftigen Menschen gefährdet wäre oder gesundheitliche Schäden drohen, weil die Heizung dann nicht mehr funktioniert.
Was sollte ich tun, wenn mir eine Stromsperre angedroht wird?
Reagiere so schnell wie möglich. Kontaktiere den Stromanbieter und schildere ihm deine Lage. Du kannst dich auch von unseren Kolleg:innen der Allgemeinen Sozialberatung helfen lassen. Die haben Erfahrung mit solchen Situationen. Aber auch hier gilt: Lösungen sind möglich, werden aber schwieriger, je später du dich an uns wendest. Du kannst dich auch online beraten lassen.
Wie kann ich mich gegen eine Stromsperre wehren?
Wenn du Schulden beim Energieversorger hast, musst du dich mit ihm darüber einigen, wann und wie du deine Schulden begleichst. Gelingt das, sollte es keine Sperre geben. Bei den Gesprächen kannst du eventuell auch darauf verweisen, dass eine Sperre in deinem Fall unverhältnismäßig wäre. Zum Beispiel, weil du die Stromkosten immer regelmäßig bezahlt hast und nun zum ersten Mal im Verzug bist oder weil die Stromsperre schwerwiegende Folgen für Menschen hätte, die bei dir wohnen. Aber auch in solchen "Härtefällen" musst du nachweisen, dass du künftig in der Lage bist, deine Rechnungen zu bezahlen. Der bloße Hinweis auf kleine Kinder im Haushalt reicht beispielsweise nicht aus, eine Sperre zu verhindern.
Bleibt der Energieversorger auch nach der Schilderung deiner Situation bei der Androhung einer Stromsperre, kannst du dagegen klagen oder in eiligen Fällen mit einem einstweiligen Rechtschutz dagegen vorgehen.
Ist bei der Stromsperre nur der Strom weg oder muss ich mit anderen Kosten rechnen?
Eine Sperre ist immer mit Folgekosten verbunden. Der Stromanbieter kann Zinsen auf die offenen Beträge erheben und dir Kosten für das Einziehen fälliger Beträge (Inkasso) in Rechnung stellen. Auch das Ab- und Anschalten des Stroms ist mit Kosten von bis zu 300 Euro verbunden.
Wie komme ich nach einer Stromsperre wieder an Strom?
Wenn kein Härtefall (juristisch: unbillige Härte) vorliegt, kommst du nur wieder an Strom, wenn du die offenen Rechnungen bezahlst. Möglich sind:
- Stundungen: Du vereinbarst mit dem Stromanbieter einen Zeitpunkt, an dem du die (gesamten) Forderungen begleichst. Zum Beispiel, wenn du durch den Lohnsteuerjahresausgleich oder das Weihnachtsgeld wieder genug Geld hast.
- Ratenzahlungen: Du vereinbarst mit dem Stromanbieter, die Schulden über einen bestimmten Zeitraum in kleinen Teilen zurückzuzahlen.
- Erhöhung des Abschlages: Du vereinbarst mit dem Energieversorger, dass er den monatlichen Abschlag für den Strom erhöht und Du dadurch die bestehenden Schulden nach und nach bezahlst.
- Übernahme der Stromschulden: Wenn du auf staatliche Unterstützung angewiesen bist, kannst du beim Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) beantragen, dass er die ausstehenden Kosten übernimmt. Das tut er in Form eines zinslosen Darlehens. Das heißt, du musst das Geld zurückzahlen. Dafür werden dir so lange zehn Prozent des Regelsatzes abgezogen – solange, bis du das Darlehen zurückgezahlt hast. Das ist für ein paar Monate schwierig, weil du weniger Geld zum Leben hast, aber besser als eine Wohnung ohne Strom.
Wie kann ich Stromschulden vermeiden?
- Grundsätzlich ist es sinnvoll eine Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen. Für Sozialleistungsbezieher gibt es die umfangreiche, kostenfreie Beratung durch den Stromspar-Check der Caritas.
- Es gibt viele elektronische Geräte, die die Stromkosten in die Höhe treiben ("versteckte Verbraucher"). Der eben erwähnte Stromspar-Check bietet zum Beispiel 100-Euro-Gutscheine an zum Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. Ein Grundstein, um alte Energiefresser loszuwerden.
- Bei Erstbezug der Wohnung sollte man darauf achten, dass ein realistischer Stromabschlag vereinbart wird.
- Der Abschlag kann jederzeit angepasst werden, so dass hohe Nachzahlungen am Ende eines Jahres vermieden werden können. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger ist immer gut.
- Zur Vermeidung von Stromschulden und Schulden allgemein ist eine gute Haushaltsplanung sehr sinnvoll. Hier hilft es schon, die monatlich fixen Ausgaben den Einnahmen gegenüber zu stellen. Dabei sollten halbjährliche bzw. jährliche Zahlungen auf den Monat umgerechnet werden. Dann hat man das frei verfügbare Einkommen gut berechnet. Dann ist natürlich Ausgabenkontrolle sehr wichtig.
- Angebote gut vergleichen! Das vermeintlich Billigste kann in Folgejahren deutlich teurer sein.
- Hartz IV-Bezieher und Sozialhilfebezieher können die Abschläge auch direkt überweisen lassen. Das macht es manchmal einfacher, mit dem wenigen Geld zu wirtschaften.
Das Bürgergeld reicht mir zum Leben nicht. Bekomme ich für Strom einen Extrazuschuss?
Nein, denn die Kosten für Haushaltsstrom sind in den Regelleistungen nach SGB II und XII eingerechnet und müssen davon bezahlt werden. Einzige Ausnahme: Wenn das warme Wasser dezentral mit Strom aufbereitet wird.
Stromschulden können unter bestimmten Bedingungen von den Sozialleistungsträgern übernommen werden. Das erfolgt in der Regel als Darlehen. Eine monatliche Rückzahlung wird auf zehn Prozent der Regelleistung festgesetzt.