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Grundsätze der Rehabilitation

Die Rehabilitation in der Fachklinik Nettetal orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten. Gemeinsam entwickeln wir differenzierte Therapieziele: Jeder wird bei uns da abgeholt, wo er steht.

Grundsätze der Rehabilitation

01. Rechtliche Grundlagen

Die Fachklinik arbeitet auf der Grundlage der §§ 40 ff SGB 5 sowie §§ 9 ff SGB VI und erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Sie dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, insbesondere im Land Niedersachsen und dem angrenzenden Westfalen. Die Klinik wird von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig/Hannover als federführendem Leistungsträger belegt. Darüber hinaus belegen auch andere Deutsche Rentenversicherungen, insbesondere die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, sowie alle an der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen 4.5.2001" beteiligten Verbände der Gesetzlichen Krankenversicherung und Träger der Sozialhilfe.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen und Gesundheit hat der Fachklinik die staatliche Anerkennung im Sinne der §§ 35, 36 BtMG erteilt.

Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V. Die Klinik erfüllt die personellen und sachlichen Anforderungen, die von den Krankenkassen-verbänden und von dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger in der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen 4.5.2001" festgelegt wurden.

Die Fachklinik ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Fachkrankenhäuser für Suchtkranke (AKF), dem Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) sowie der Sozialpsychiatrischen Verbünde der jeweiligen Kommunen. 

02. Behandlungsindikationen

In den klinischen Behandlungsangeboten der Fachklinik Nettetal werden Männer ab dem Alter von 18 Jahren behandelt, wenn sie nach der internationalen Klassifikation psychischer Störungen ICD-10 ein stoffgebundenes Abhängigkeitssyndrom (F 1x.2) aufweisen und eine stationäre medizinische Rehabilitation benötigen.

Die Grundlage unseres rehabilitativen Denkansatzes bildet die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). die als länder-  und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person dient. Die Folgen von chronischen Erkrankungen werden im bio-psycho-sozialen Modell der ICF als das Ergebnis einer Wechselwirkung von Krankheit, Individuum und seinem Kontext dargestellt. Die Rehabilitation richtet sich vor diesem Hintergrund nicht nur an die betroffene Person sondern auch an die Bedingungen, welche die Beeinträchtigungen verstärken oder vermindern.

Um arbeits- u. berufsbezogene Problemlagen frühzeitig zu identifizieren und zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, werden Elemente der Arbeitswelt in die Strukturen und Prozesse der medizinischen Rehabilitation in der Fachklinik Nettetal integriert (MBOR).

Berücksichtigung finden dabei:

  • Verlauf der Abhängigkeitserkrankung (Dauer und Ausprägung des Abhängigkeitssyndroms, Konsummuster, Abstinenzphasen)
  • Medizinische Befundlage (Folge- und Begleiterkrankungen, Infektionserkrankungen)
  • Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
  • Kontextfaktoren im Sinne von Förderfaktoren (Kompetenzen, Ressourcen, Beziehungen) und Barrieren (biographische und psychosoziale Belastungen)
  • Abstinenzmotivation, Einstellung zu den Behandlungszielen, zur Selbsthilfe und zur Nachsorge

Entscheidende Informationsquellen für die Überprüfung sind: 

  • das Verhalten des Patienten während der Behandlung in den unterschiedlichen Settings
  • die Orienteirung an den Behandlungszielen und die entsprechende Veränderungsmotivation
  • die Kooperation des Patienten während der Behandlung und
  • seine persönlichen Ressourcen und Stärken


03. Kontraindikationen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Behandlung in der Fachkliniken Nettetal nicht Erfolg versprechend. Dazu gehören Patienten mit

  • schweren somatischen Erkrankungen, deren Leistungsvermögen aufgehoben ist, so dass die Möglichkeit der aktiven Teilnahme an der Rehabilitation nicht gegeben ist
  • chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die in ihrer Selbstversorgung stark beeinträchtigt sind und einer dichten pflegerischen Betreuung bedürfen
  • schweren psychischen Störungen, für die das enge soziale Gefüge der Einrichtung eine andauernde Überforderung darstellt oder bei denen aufgrund der hirnorganischen Beeinträchtigungen eine psychotherapeutische Behandlung nicht Erfolg versprechend ist.

04. Behandlungszeiten

Die Richtwerte der einzelnen Behandlungsangebote orientieren sich am Rahmen der von den Kostenträgern vorgegebenen Behandlungszeiträume und am Krankheitsbild und den Krankheitsfolgen des Patienten. Patienten mit der ersten stationären Entwöhnungsbehandlung werden in der Regel 19-22 Wochen behandelt, eine anschließend angezeigte, integrierte Adaptionsbehandlung kann bis zu zwölf Wochen dauern. Bei Rückfallbehandlungen und derCannabisbehandlung beträgt die Behandlungsrichtzeit 12-16 Wochen. Beim tagesklinischen Behandlungsmodul ist je nach Voraussetzungen eine 12-22-wöchige Behandlungszeit vorgesehen. Die modulare Kombinationsbehandlung ist mit einer Gesamtbehandlungsdauer von ambulanten und stationären Phasen mit insgesamt 52 veranschlagt, die Aufteilung zwischen den ambulanten und stationären Modulen orientiert sich am individuellen Rehabilitationsbedarf. Das Behandlungsangebot Psychose und Sucht bewegt sich auf der Grundlage "Empfehlungsvereinbarung RPK" im Rahmen von bis zu 12 Monaten. Eine substitutionsgestützte Behandlung kann in den unterschiedlichen Therapieangeboten bei entsprechender Indikation in Anspruch genommen werden, die Behandlungszeiten ändern sich dadurch regelhaft nicht. Die Behandlungsdauer der Therapie auf dem Bauernhof beläuft sich nach max. 3-monatiger stationärer Clearingsphase auf längstens 9 Monate. Die ambulante Weiterbehandlung ist mit max. 6 Monaten und 20 Einheiten entsprechend den Vorgaben zu ambulanten medizinischen Leistungen zur Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen konzipiert.

Stellt sich bei einer begonnenen Behandlung im Laufe der ersten Behandlungswochen heraus, dass ein Angebotswechsel erforderlich ist, so ist dieser Wechsel unter der Prämisse der optimalen Teilhabeförderung möglich. Hierbei kann der neu gewählte Behandlungsrahmen ggfs. verkürzt bzw. ergänzt werden.

Dies dürfte insbesondere der Fall sein, wenn die Voraussetzungen im sozialen Umfeld, die zu Beginn der Behandlung bestanden, sich verändert haben oder sich im Rahmen des Therapieprozesses durch Gründe, die in der Person des Patienten liegen, die Notwendigkeit für einen Angebotswechsel ergeben.

Mögliche Wechsel der Behandlungsformen werden beim zuständigen Kosten- bzw. Leistungsträger beantragt und erfolgen nur mit dessen Zustimmung.

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Konzept med. Rehabilitation Fachklinik Nettetal

Aufnahmebereich

Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter: 

  • 0541 40892-0 zu folgenden Zeiten:
  • Montag bis Donnerstag von 8 - 15 Uhr
  • Freitag von 8 - 12 Uhr

Oder Sie schreiben uns eine E-Mail:

  • aufnahme@fk-nettetal.de

  • Fachklinik Nettetal
    Hohnweg 2
    49134 Wallenhorst
  • Ansprechpartner
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Dirk Lasseur
Dirk Lasseur
Klinikmanager
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Dr. med. Elke Sylvester
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