Erneute Anpassung der Besuchs- und Ausgangsregeln
Das aktuelle Infektionsgeschehen und die gesetzlichen Vorgaben machen eine erneute Anpassung der Besuchs- und Ausgangsregeln in der Fachklinik erforderlich.
Besuche in der Klinik sind samstags und sonntags von 14 - 19 Uhr möglich.
Der Besuch ist vom Rehabilitanden bis zum Donnerstag vor dem Besuchswochenende mit einer konkreten Datums- und Zeitangabe bei seinem Bezugstherapeuten anzumelden.
Spontane Besuche sind nicht möglich.
Alle Besucher*innen müssen bei Ankunft in der Fachklinik Nettetal einen Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. Genesung, einen Personalausweis sowie einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (PoC) vorlegen.
Die Kontaktdaten aller Besucher*innen werden hier registriert.
Beim ersten Besuch findet ein Einführungsgespräch mit dem diensthabenden Mitarbeitenden statt.
Für Besucher*innen gilt in der Fachklinik Nettetal FFP2-Maskenpflicht.
Die Maske darf für den Verzehr von Speisen und Getränken im Speiseraum und zum Rauchen in den dafür vorgesehenen Bereichen abgenommen werden
Auf ausreichenden Abstand zu anderen und die Einhaltung der Hygieneregeln ist zu achten.
Wir bitten um Verständnis, dass nur Besucher*innen, die sich konsequent an die Hygieneauflagen und die Besuchsregeln halten, ein Besuch erlaubt werden kann.
Die Ausgangsmöglichkeiten der Rehabilitanden mussten auf ein therapeutisch unbedingt erforderliches Maß reduziert werden. Ausgänge sind nur für vollständig geimpfte Rehabilitanden möglich. Alternativ zum Besuch in der Fachklinik Nettetal ist es auch möglich, mit den Besucher*innen bis zu fünf Stunden außerhalb der Fachklinik Nettetal zu verbringen, wobei samstags Ausgänge in die Osnabrücker Innenstadt nicht erlaubt sind.
Heimfahrten von Rehabilitanden sind im Einzelfall bei therapeutischer Notwendigkeit mit maximal einer Übernachtung möglich. Diese Heimfahrten können nur noch zu Personen erfolgen, die im Vorfeld der Heimfahrt mindestens einmal persönlich in der Fachklinik Nettetal anwesend waren und einen Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. Genesung vorgelegt haben.