Weiterbehandlung
Um die erreichten Ziele zu festigen, zu stabilisieren und weiter zu verfolgen, ist nach der stationären Rehabilitation eine ambulante poststationäre Maßnahme angezeigt. Die poststationäre Rehabilitation reduziert die Rückfallgefahr und der Rehabilitand erfährt Unterstützung bei der Umsetzung der teilhabeorientierten Ziele.
Eine poststationäre Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen ist vor allem indiziert, wenn folgende Aspekte und Zielsetzungen berücksichtigt werden:
- berufsbegleitende Rehabilitation bei vorhandenem Arbeitsplatz,
- Belastungserprobung am Arbeitsplatz während der Rehabilitation,
- Belastungserprobung im häuslichen Bereich, alltagsnahem Training und Berücksichtigung im Rehabilitationsprozess und/oder
- Nutzung eines gesundheitsförderlichen häuslichen Umfelds (Familie) zum Erreichen des Rehabilitationsziels.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- der Rehabilitand verfügt über die zur Inanspruchnahme der Rehabilitation erforderliche Mobilität und physische und psychische Belastbarkeit
- der Rehabilitand hat die Möglichkeit die ambulante Rehabilitationseinrichtung in einer angemessenen Fahrzeit (möglichst in 45 Minuten) zu erreichen
- das soziale Umfeld hat (noch) stabilisierende/unterstützende Funktion haben
- eine stabile Wohnsituation ist vorhanden
- es ist erkennbar, dass die Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, zur regelmäßigen Teilnahme und zur Einhaltung des Rehabilitationsplans in Bezug auf die Anforderungen einer ambulanten Behandlung vorhanden ist,
- der abhängigkeitskranke Mensch ist bereit und in der Lage, abstinent zu leben und suchtmittelfrei am ambulanten Rehabilitationsprogramm regelmäßig teilzunehmen
Die wesentlichen Elemente sind:
- Therapeutische Einzel- und Gruppenpsychotherapie
- Teilnahme an Manualgestützte Indikationsgruppen (entsprechend der Behandlungsplanung)
- Einbeziehung von Bezugspersonen
- Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft
- Kontaktherstellung und Vermittlung in Selbsthilfe.