Der Jahresbericht der Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück (nachfolgend Stiftung genannt) umfasst den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016.
Beschlussfassende Organe der Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück und deren personelle Besetzung
Die Stiftung verfügt laut Satzung über zwei stimmberechtigte Organe:
1. den Stiftungsrat
2. den Stiftungsvorstand
Zur Umsetzung der laufenden Geschäfte und der Beschlüsse der Organe hat der Stiftungsvorstand einen Geschäftsführer berufen.