Vererben und Vorsorgen
Vorsorge heißt, sich mit Fragen zu beschäftigen, die mit Krankheit und dem Lebensende zu tun haben. Kaum jemand beschäftigt sich gern mit solchen Gedanken. Doch es ist wichtig, in guten Tagen vorsorgend zu handeln und sich darüber klar zu werden, in welcher Form Vorsorge zu treffen ist.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den Broschüren zum Download (siehe unten).
Vorsorgevollmacht: Mit der Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer anderen Person die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das Gericht schaltet sich dann nur noch ein, falls die Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich wird. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen also ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
Betreuungsverfügung: Mit der Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Sie können auch festlegen, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer wollen. Außerdem können Sie z.B. festlegen, welche Wünsche respektiert werden sollen oder ob Sie zu Hause oder im Pflegeheim betreut werden wollen.
Patientenverfügung: In der Patientenverfügung entscheiden Sie vorab darüber, welche medizinische Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Sie vermeiden damit, dass andere über Ihre medizinische Behandlung entscheiden, wenn Sie sich selbst nicht mehr mitteilen können.
Testament: Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Erbe in die richtigen Hände kommt, müssen sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Mit einem Testament können Sie erreichen, dass auch diejenigen einen gerechten Anteil bekommen, denen Sie als Erblasser*in besonders nahestanden. Damit ein Testament rechtskräftig wird, muss man auf einiges achten.