Wie Sie helfen können
Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten und trotzdem helfen Sie Jahr für Jahr bedürftigen Menschen. Die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück können Sie in verschiedener Weise unterstützen:
- Durch eine Spende
Ihre Spende kommt unmittelbar und in voller Höhe den caritativen Aufgaben zugute, die die Stiftung fördert. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, den Zweck der Spende zu bestimmen. - Durch eine Schenkung
Durch einen Schenkungsvertrag übertragen Sie Geld oder andere Vermögenswerte auf die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück. Wenn Sie möchten, legen Sie fest, welchem Zweck der Ertrag Ihrer Schenkung dienen wird. - Durch eine Zustiftung
Die Mittel, die Sie stiften, fließen in voller Höhe in das Stiftungskapital. Dort bleiben sie dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden Jahr fü Jahr caritative Projekte im Bistum Osnabrück gefördert. Über den konkreten Einsatz der Gelder entscheidet der Stiftungsrat.
Sie können Ihre Zustiftung jedoch auch selber an einen bestimmten Zweck binden und damit ein Anliegen fördern, das Ihnen besonders am Herzen liegt. - Durch eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Caritas-Gemeinschafts-Stiftung
Eine "unselbständige Stiftung" verbindet die Vorteile einer eigenen Stiftung und einer Zustiftung: Ihr Vermögen wird langfristig erhalten; Jahr für Jahr kommen die Erträge einem caritativen Zweck, den Sie bestimmen zugute; die Verwaltung der Stiftung wird durch die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück übernommen. Eine unselbständige Stiftung kann Ihren Namen tragen; Sie können damit auch einem lieben Menschen über den Tod hinaus eine ehrende Erinnerung schenken, die mit einem bestimmten Förderzweck verbunden ist. - Durch eine Verfügung von Todes wegen
Durch Testament oder Erbvertrag können Sie die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück als Vermächtnisnehmerin oder Erbin einsetzen und ihr bestimmte Vermögenswerte zuwenden. Bei einer Verfügung von Todes wegen stehen Ihnen alle Zuwendungsmöglichkeiten offen, die wir bislang beschrieben haben. - Durch sonstige Zuwendungen
Sie können natürlich auch Gutes tun, wenn Sie geerbt oder eine Schenkung erhalten haben. Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erb- oder Schenkungsanfall einen Teil davon der Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück übertragen, erfolgt eine rückwirkende Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Auf diesen Seiten können wir nur knapp die vielfältigen Wege skizzieren, auf denen Sie der Caritas helfen können, Hilfe zu leisten. Wir informieren und beraten Sie selbstverständlich gerne ausführlich und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.