Der Jahresbericht der Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück (nachfolgend Stiftung genannt) umfasst den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014.
Beschlussfassende Organe der Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück und deren personelle Besetzung
Die Stiftung verfügt laut Satzung über zwei stimmberechtigte Organe.
1. den Stiftungsrat
2. den Stiftungsvorstand
Zur Umsetzung der laufenden Geschäfte und der Beschlüsse der Organe hat der Stiftungsvorstand einen Geschäftsführer berufen.