Spendenkonto
Wenn Sie die Stiftung unterstützen, ergeben sich für Sie darüber hinaus Vorteile bei der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer:
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen und Spenden an die Caritas-Gemeinschaftstiftung Osnabrück jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Als Unternehmer können Sie vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen.
Der geförderte Höchstbetrag für die Ausstattung einer Stiftung oder auch Zustiftung mit Kapital beträgt 1 Million Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten zwei Millionen Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen ergeben sich weitere steuerliche Erleichterungen. Darüber informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.