Bußgelder
Durch Geldauflagen können wir unsere vielfältige Arbeit für Menschen in Not nachhaltig sichern. Zur sozialen Arbeit der Caritas gehört es auch, Menschen davor zu bewahren, Straftaten zu begehen oder Opfer einer Straftat zu werden. Besonders Projekte in der Jugendarbeit und der allgemeinen sozialen Beratung sind dafür wichtig.
Jede Zuweisung einer Geldauflage wird von uns umgehend bearbeitet. Für die Verwaltung der zugeflossen Gelder haben wir ein separates Konto eingerichtet. So können wir unserer Rechenschaft nachkommen und ausstehende Zahlungen werden schnell erkannt. Wer eine Geldauflage zahlen muss und einmal eine Rate vergisst, wird von uns ohne Zeitverzug daran erinnert.
Für Geldauflagen gibt es eigene Überweisungsträger mit dem Eindruck für ein Aktenzeichen und dem Vermerk "Nicht von der Steuer absetzbar".
Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gerne für die Zuweisung folgende Materialien zu:
- Adressaufkleber
- vorgedruckte Überweisungsträger
- Informationsmaterial zur Caritas
Bitte empfehlen Sie uns weiter!
Auch wenn Sie selbst nicht Richter oder Anwalt sind, können Sie uns helfen: Empfehlen Sie die Caritas für Bußgeldzuweisungen an Richter und Anwälte in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis. Geben Sie unsere Materialien für Richter weiter - mit den besten Empfehlungen!