Bundesteilhabegesetz - So nicht!
Die Bundesregierung will, dass Menschen mit Behinderungen besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dies sollen die Menschen mit Behinderungen selber bestimmen können. Dafür soll bald das "Bundesteilhabegesetz" verabschiedet werden.
Nun ist ein Entwurf vorgelegt worden. Das Gesetz wird einige Verbesserungen bringen. In vielen Bereichen sind aber Verschlechterungen geplant. Daher nennen wir den Entwurf "Bundesspargesetz".
Die Arbeitsgemeinschaft Caritas-Einrichtungen der Behindertenhilfe Niedersachsen fordert die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker auf, wichtige Änderungen vorzunehmen.
WIR FORDERN
Es darf nicht schwerer werden, Eingliederungs-Hilfe zu bekommen!
Das soll im Gesetz stehen: Es gibt 9 Lebensbereiche. Leistungen der Eingliederungs-Hilfe bekommt, wer Unterstützung in mindestens 5 von 9 Lebens-Bereichen braucht.
Einige Menschen mit Behinderung brauchen aber nur bei wenigen Sachen Unterstützung. Sie werden vielleicht keine Hilfe mehr bekommen.
Pflege-Versicherung und Eingliederungshilfe!
Manche Menschen mit Behinderung brauchen auch Pflege.
Sie dürfen nicht von der Pflege-Versicherung ausgeschlossen werden!
Sie brauchen die Unterstützung der Eingliederungs-Hilfe. Und der Pflege-Versicherung.
Ausreichend Geld für Wohn-Stätten!
Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Stätten.
Für die Miete in Wohn-Stätten soll es bald weniger Geld geben. Dann müssen die Wohn-Stätten schließen. Manche Menschen mit Behinderung verlieren dann ihr Zuhause.
Wir brauchen genug Geld für Wohn-Stätten für Menschen mit Behinderung!