Unsere Kritikpunkte
Anspruch auf Eingliederungshilfe
Wenn alles so bleibt wie geplant, haben nach dem neuen Bundesteilhabegesetz weniger Menschen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Der Grund: Künftig soll nur noch Eingliederungshilfe bekommen, wer in mindestens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung benötigt. Dann aber könnten z.B. chronisch psychisch erkrankte oder suchtkranke Menschen von der Hilfe ausgeschlossen sein.
Wir fordern: Auch Menschen, die nur in einem oder wenigen Bereichen Unterstützung benötigen, müssen ein Recht auf Eingliederungshilfe haben!
Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe
Im häuslichen Umfeld soll die Pflegeversicherung als Kostenträger künftig Vorrang gegenüber der Eingliederungshilfe haben. Dadurch drohen Betroffene mit hohem Pflegebedarf, z.B. schwer- und mehrfachbehinderte Menschen, in Pflegeeinrichtungen "abgeschoben" zu werden. Eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben lässt sich über die Leistungen der Pflege nicht erreichen.
Wir fordern: Kein Entweder-oder! Sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch der Pflegeversicherung müssen Menschen mit Behinderung gleichrangig zur Verfügung stehen.
Finanzierung des Wohnens in Einrichtungen
Durch die geplante Trennung von Teilhabe- und existenzsichernden Leistungen droht eine Leistungslücke für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. An dieser Schnittstelle ist die Kostenübernahme nach derzeitigem Stand des Bundesteilhabegesetzes nicht geklärt. Wenn es weniger Geld für das Wohnen gibt, müssen Menschen ihre vertraute Umgebung schlimmstenfalls verlassen und sind Wohneinrichtungen künftig nicht mehr finanzierbar.
Wir fordern: Der Bund muss die Kosten für die Unterkunft komplett übernehmen - unabhängig vom Wohnort!