Familienerholung
Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien
- mit mindestens einem teilnehmenden minderjährigen Kind, für das Kindergeld bezogen wird
- die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
- die Sozialleistungen erhalten (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag)
oder
- deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Für das Jahr 2024 ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. Es können also aktuell keine Anträge auf Zuschuss zur Familienerholung gestellt werden.
- Informationen des Landes Niedersachsen zu Familienerholungsurlaub
- Liste der BAG Familienerholung zu Familienferienstätten
- Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerks