Rechtsicherheit bei Bürgschaften für Flüchtlinge
Menschen, die für Geflüchtete aus Syrien gebürgt haben, werden nicht von den kommunalen Sozialämtern zur Kasse gebenten. Das hat das Bundessozialministerium klargestellt. Im März hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, von Forderungen abzusehen. Für die kommunalen Sozialämter stand eine Lösung bislang noch aus.