Sozialrechtliche Energieberatung
Das Bistum Osnabrück hat hierfür Gelder zur Verfügung gestellt, die über sogenannte Einzelfallhilfe insbesondere in Bezug auf Energiekosten, Familien und Einzelpersonen unterstützen sollen.
Die sozialrechtlichen Energieberatung prüft mit den Ratsuchenden die Energiekostenabrechnungen, gibt ggf. Alltagstipps zur Energieeinsparung und vermittelt bei Bedarf an den Stromspar Check in Trägerschaft der CAD (Caritas Arbeits- und Dienstleistungsgesellschaft). Unter Beachtung der Vergaberichtlinien können durch die Sozialrechtliche Energieberatung, Gelder des Bistums zur Einzelfallhilfe bewilligt und ausgezahlt werden. Wird in der Beratung festgestellt, dass Ratsuchende Anspruch auf Sozialleistungen oder andere Fördermaßnahmen haben, werden sie, soweit Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung besteht, an die ASB vermittelt.
Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung. Sie kann face to face, telefonisch oder digital erfolgen.