Familienerholung
Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien
- mit mindestens einem teilnehmenden minderjährigen Kind, für das Kindergeld bezogen wird
- die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
- die Sozialleistungen erhalten (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag)
oder
- deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
- Informationen des Landes Niedersachsen zu Familienerholungsurlaub
- Liste der BAG Familienerholung zu Familienferienstätten
- Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerks