Schulung für Mitarbeitende in Spielhallen
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel sind laut § 6 des Glücksspielstaatsvertrages dazu verpflichtet "die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie (…) ihr Personal zu schulen."
Die Schulung der Caritas vermittelt nicht nur die aus den unterschiedlichen Gesetzen resultierende rechtliche Lage, sondern zeigt anhand konkreter Übungsbeispiele, wie die persönliche Ansprache der Spielhallengäste gelingen kann und Hemmnisschwellen hilfreich überwunden werden können.
Die Teilnehmer-/innen erhalten anschließend ein Handout und Schulungszertifikat. Die Schulung findet am 21.05.2016 in der Zeit von 10.00 - 15.30 Uhr in den Schulungsräumen der Fachambulanz, Markt 31 - 33 in Meppen statt.
Anmeldungen und Rückfragen unter 05931/88638-0 oder kvorjans@caritas-os.de, mfeldmann@caritas-os.de