Nicht alle Familien können sich einen gemeinsamen Urlaub leisten. Deshalb fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der Caritas gestellt werden. "Eine gemeinsame Auszeit wirkt sich positiv auf den familiären Zusammenhalt und die Gesundheit aus", erklärt Birgit Kröger, Kur- und Erholungsberaterin beim Caritasverband in Meppen. "Im Emsland kann eine zusätzliche Förderung beim Landkreis beantragt werden. Auch dabei unterstützen wir zuschussberechtigte Familien."
Der Landeszuschuss ist möglich für Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind besonders attraktiv, da es dafür einen deutlich höheren Zuschuss gibt. Zudem haben Familienferienstätten häufig ein besonderes Programm für Kinder.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2024 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen hier zum Download bereit.
Ansprechpartnerin bei Fragen ist Sabine Fehrmann von der Caritas-Beratungsstelle Meppen, Telefon 05931 984221 oder sfehrmann@caritas-os.de