Weltweit zwingen Kriege und schwere Menschenrechtsverletzungen tausende Menschen zur Flucht. Nicht selten werden hierbei Familien auseinandergerissen: Ein Teil der Familie befindet sich dann im Aufnahmeland, der andere Teil lebt noch im Herkunftsland oder muss in den großen Flüchtlingslagern im Libanon oder auf den griechischen Inseln ausharren. Gerade die Kinder und Jugendlichen sind besonders betroffen und leiden unter der teils jahrelangen Trennung eines Elternteils.
Anlässlich des "Internationalen Tags der Familie" am 15. Mai fordert der Caritasverband einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für alle Geflüchteten, die einen Schutzstatus in Deutschland erhalten haben.
Im Bistum Osnabrück leben viele Geflüchtete, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben, von ihren Familien getrennt. Die Migrationsdienste des Caritasverbandes der Diözese Osnabrück setzen sich für die zugewanderten Menschen ein und unterstützen sie bei der Familienzusammenführung. "Dennoch vergehen oft Jahre, , bis die Familien sich dann endlich wiedersehen", weiß Alexandra Franke, Referentin des Fachbereichs Migration beim Caritasverband Osnabrück.
So auch bei M., einem jungen Mann aus Afghanistan und seiner Familie. M. kam als Minderjähriger 2018 alleine nach Deutschland und erhielt einen subsidiären Schutzstatus. Seine Eltern und seine Geschwister waren noch in Afghanistan. Er wandte sich an die Caritas, um den Familiennachzug vorzubereiten.
Geflüchtete, die über einen subsidiären Schutz verfügen, haben nicht die rechtliche Gleichstellung wie anerkannte Geflüchtete. "Sie können erst seit August 2018 überhaupt einen Antrag auf Familiennachzug stellen, dies allerdings unter erschwerten Bedingungen: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Zusammenführung und die Erteilung der Visa unterliegt einer Kontingentierung.", erklärt Alexandra Franke.
Im Juli 2019 suchte zunächst nur der Vater von M. die Botschaft auf und erhielt im November 2019 das ersehnte Visum zur Einreise nach Deutschland. Er konnte noch rechtzeitig ausreisen, denn zwei Wochen nach seiner Ankunft in Deutschland wurde M. volljährig und der Rechtsanspruch auf den Nachzug der Eltern wäre damit erloschen. Der Vater von M. hat ebenfalls subsidiären Schutz erhalten und wartet bis heute darauf, dass er seine Frau und die restlichen Kinder nach Deutschland holen kann. "Die Lage in Afghanistan spitzt sich immer weiter zu und die Sorge um die restlichen Familienmitglieder bestimmt bei Beiden den Alltag in Deutschland", so Franke.
Der Caritasverband fordert die Wiedereinführung des Rechtsanspruches auf Familiennachzug für alle Geflüchteten, die hier in Deutschland einen Schutzstatus erhalten haben. "Familien gehören zusammen. Das Kindeswohl ist unteilbar", resümiert Franke.