Nicht alle Familien können sich einen gemeinsamen Urlaub leisten. Deshalb fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der Caritas gestellt werden. "Eine gemeinsame Auszeit wirkt sich positiv auf den familiären Zusammenhalt und die Gesundheit aus", erklärt Hildegard Breuksch vom Caritasverband Ostfriesland.
Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind besonders attraktiv, da es dafür einen deutlich höheren Zuschuss gibt. Zudem haben Familienferienstätten häufig ein besonderes Programm für Kinder.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2024 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin bei Fragen ist Hildegard Breuksch von der Caritas-Beratungsstelle Aurich, Telefon 04941/ 69833712 oder hbreuksch@caritas-os.de
Aktuelles/ Januar 2023
Zuschuss für Familienurlaub
Erschienen am:
22.01.2024
Herausgeber:
Caritasverband Ostfriesland
Georgswall 11
26603 Aurich
04941 6983370
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Beschreibung