Migrationsberatung für Erwachsene
Nach einem Beratungsgespräch entwickelt der/die Ratsuchende gemeinsam mit dem/der Berater*in einen Plan, der ihm/ihr hilft, sich in Deutschland zurechtzufinden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fähigkeiten und Kenntnisse des/der Betroffenen.
Zielgruppen der Migrationsberatung sind:
- Spätaussiedler*innen, deren Ehegatten und Kinder die sich bis zu drei Jahre nach Einreise im Bundesgebiet aufhalten (im Sinne der §§ 4 UND 7 BVFG)
- Zugewanderte, die bereits länger in Deutschland leben und einen Integrationsbedarf aufweisen. Bspw. unzureichende Deutschkenntnisse
- Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen die einen Integrationsbedarf aufweisen. (bspw. unzureichende Deutschkenntnisse)
- Personen, die
- eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist
- die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind
Beratungsschwerpunkte
- Sicherung des Lebensunterhaltes und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
(Was steht der Zielgruppe an Unterstützungsleistung zu? Welche Familienleistung kann beantragt werden?) - Arbeitsintegration
(Wie kann eine Arbeit gefunden werden? Wie kann die Zielgruppe eine Arbeitserlaubnis erhalten? Wird der Berufsabschluss anerkannt?) - Bildung
(Wird der Schulabschluss anerkannt? Das Schulsystem in Deutschland?) - Spracherwerb
(Wo kann die Zielgruppe Deutschkenntnisse erwerben? Muss der Kurs selbst gezahlt werden?) - Fragen zu Gesundheit,Ehe, Familie und Erziehung
(Krankenversicherungsysteme, Arztwahl… Wer unterstützt während der Schwangerschaft? Wer berät bei Eheproblemen?)