Krankenwohnung für Wohnungslose in Bersenbrück
Es werden mehrere Plätze angeboten. Neben separaten Schlafzimmern verfügt die Unterkunft über eine Küche mit Essbereich, ein Bad und eine Terrasse.
Das Angebot richtet sich an Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im Sinne des §§ 67 ff.SGB XII.
Dazu gehören:
- Menschen ohne jede Unterkunft (die in Notunterkünften oder auf der Straße schlafen)
- Menschen, die in prekären Wohnverhältnissen leben (z.B. ordnungsrechtliche Unterbringung, unzumutbarer Wohnraum)
Zudem sollte eine akute und/oder chronische Erkrankung durch eine/n Arzt/ Ärztin festgestellt werden, die die Weiterreise erschwert oder unmöglich macht.
Über die tatsächliche Aufnahme entscheidet der zuständige Mitarbeitende in der Wohnungslosenhilfe.
Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach der Dauer des Genesungsprozesses.
Jeder Bewohner verpflegt sich selbst. Ist dies nicht möglich, kann Unterstützung organisiert werden.