Der Caritas-Elterngruppe Suchtkranker stellte Georg Ciupka-Medeke die rechtliche Betreuung von Kranken vor.
Die Caritas-Elterngruppe Suchtkranker hat sich bei ihrem jüngsten monatlichen Treffen über Betreuungsfragen informiert. Georg Ciupka-Medeke vom Kath. Verein für soziale Dienste in Osnabrück (SKM) stellte dabei Möglichkeiten rund um die rechtliche Betreuung vor. Ausgeübt wird das Amt von einem rechtlichen Betreuer. Er kann laut Gesetz zum Einsatz kommen, wenn ein Mensch psychisch oder körperlich beeinträchtigt ist und "regelungsbedürftige Angelegenheiten" eine Betreuung erfordern.
Dabei könnten sowohl der Betreute als auch der Betreuer rechtswirksam handeln und Willenserklärungen abgeben, so Herr Ciupka-Medeke, Leiter des Fachbereichs Beratung und Betreuung beim SKM Osnabrück. Für den Bereich der Gesundheit sei es sehr wichtig, dass der Betreute auch weiterhin Verantwortung für sich übernehme und möglichst aus freiem Willen zu stationären und ambulanten Behandlungen seine Zustimmung erkläre. Sichtbar wurde daraufhin im Elternkreis Stirnrunzeln, denn: Diese Einwilligung sei von Suchtkranken nicht einfach zu bekommen, äußerten die Teilnehmer. Ciupka-Medeke vertrat jedoch die Ansicht, dass in einer freien Gesellschaft das Selbstbestimmungsrecht gelte und dies sinnvoll durch die herrschenden Gesetze geschützt sei. Demnach ist ein gesetzlicher Betreuer in erster Linie nicht den Interessen und Zielen der Angehörigen verpflichtet, sondern dem Wohl und den Wünschen seines Betreuten.
Unterliegt jemand der rechtlichen Betreuung, sei er damit nicht entmündigt, so der Betreuungsexperte: "Der Betreute bleibt bei Einrichtung einer Betreuung weiterhin geschäftsfähig." Aus der Elterngruppe kam die Frage, wer rechtlicher Betreuer werden kann und wie lange sein Mandat gilt. Die Antwort von Ciupka-Medeke lautete, dass auch Familienangehörige die rechtliche Betreuung übernehmen können. Und dass spätestens alle sieben Jahre von der Justiz überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen.
Die Caritas-Elterngruppe Suchtkranker besteht in Osnabrück seit 1982. Eltern, deren Kinder ein Drogenproblem haben, bekommen in dem Kreis Informationen, haben die Gelegenheit zum Austausch und sind sich gegenseitig Stütze. "Die Gruppe lebt davon, was die Eltern mitbringen", sagt Matthias Berning. Er begleitet die Gruppe als Suchttherapeut der Caritas. Der Kreis mit aktuell ungefähr 15 Teilnehmern ist geprägt von Vertrauen, da sich die betroffenen Eltern gegenseitig belastende Erlebnisse aus der Suchtgeschichte ihrer Kindern erzählen. Vor diesem Hintergrund ist eine hohe Diskretion aller Beteiligten erforderlich. Die Gruppe ist für betroffene Eltern offen. Eine Kontaktaufnahme ist über die Fachambulanz für Prävention und Rehabilitation in der Johannisstraße möglich.