Betrieb für Lohnfertigung
Im Betrieb für Lohnfertigung (BfL) werden Menschen mit psychischen Behinderungen aufgenommen, die nicht mehr oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Im Arbeitsbereich werden verschiedene Arbeiten nach den Fähigkeiten und Neigungen der Beschäftigten ausgeführt. Die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird z.B. durch Praktika unterstützt.
Die Rehabilitationsmaßnahme wird zuerst im sog. Berufsbildungsbereich durchgeführt. Hier werden grundlegende Fähigkeiten, die für die Bewältigung des Arbeitsalltags notwendig sind, in ca. zwei Jahren erworben oder wieder erlernt und eingeübt.
Während dieser Zeit wird ein Übergangs- oder Ausbildungsgeld gezahlt.