Die Tarifverhandlungen der Caritas für Niedersachsen und Bremen sind nach einer weiteren Verhandlungsrunde in Hannover gescheitert. Damit geht die Tarifrunde nun in den Vermittlungsausschuss.
Der Verhandlungsführer der Dienstgeber, Werner Negwer, bedauert das Scheitern der Verhandlungen: "Die Dienstgeberseite hatte das eindeutige Interesse, den zähen Verhandlungsprozess zu einem Ergebnis zu führen und ist der Forderung nach einem einheitlichen Tarif für alle Mitarbeitenden nachgekommen - trotz Bedenken wegen der Refinanzierungssituation der Altenhilfe-Einrichtungen. "
Das Angebot der Dienstgeber schließt sich damit im Wesentlichen den Eckpunkten der Caritas-Bundesebene an und bietet eine Gehaltssteigerung von 5,4% in zwei Stufen.
Uneins war man sich über die Umsetzungszeitpunkte: Die Dienstgeberseite bot eine Umsetzung in zwei Stufen für alle Mitarbeitenden zum 1.1.2015 und 1.12.2015 an. Die Mitarbeiterseite forderte, die Umsetzungszeitpunkte auf den 1.11.2014 und 1.5.2015 vorzuverlegen. "Dieses Angebot, das nur geringfügig vom Bundesbeschluss abweicht, hilft uns nicht die schwierige wirtschaftliche Situation, insbesondere in der stationären Altenhilfe, zu bewältigen", zeigt sich Negwer enttäuscht.
Nun geht die Tarifrunde vor den Vermittlungsausschuss. Dieses sechsköpfige Gremium erarbeitet einen Kompromissvorschlag, der dann Gültigkeit erhält, wenn die Regionalkommission ihn mit einer ¾-Mehrheit annimmt. Das Gremium besteht jeweils zu gleichen Teilen aus Personen der Dienstgeberseite und der Mitarbeiterseite. Wird der Kompromissvorschlag nicht angenommen, kann ein erweiterter Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dessen Beschluss würde den Tarifkonflikt beenden, wenn nicht die Regionalkommission mit einfacher Mehrheit einen anderen Beschluss fällt.
Zum Hintergrund:
Der Vorschlag der Dienstgeberseite der Regionalkommission (RK) Nord, die für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen zuständig ist, orientiert sich am Eckpunktebeschluss der Caritas-Bundesebene.
Dieser sieht rückwirkend zum 1.7.2014 drei Prozent mehr Gehalt vor. Ab dem 1.3.2015 wird eine weitere Vergütungssteigerung um 2,4 Prozent vorgegeben; falls die erste Vergütungssteigerung geringer als 90 EUR ausfällt, soll sie zum 1.3.2015 auf diesen Betrag erhöht und darauf dann die zweite Vergütungssteigerung gezahlt werden.
Die sechs Regionalkommissionen können von diesen Eckpunkten abweichen; die Beschlüsse der Regionalkommissionen sind bindend.
Die Dienstgeberseite der RK Nord votierte bislang für eine Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte und zudem für eine Spartenregelung für die stationäre Altenhilfe. Eine Spartenregelung würde die sogenannten Entwicklungsstufen verringern. Aktuell haben Mitarbeitende neben den regulären Tarifsteigerungen Anspruch auf eine weitere regelmäßige Gehaltsanhebung, die sich ausschließlich an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert ("Entwicklungsstufen"). In der Altenhilfe gibt es, je nach Beruf, mindestens sechs Gehaltsstufen, die regelmäßig eine weitere automatische Einkommenssteigerung bedeuten.
In der niedersächsischen Altenhilfe herrscht seit vielen Jahren ein enormer Konkurrenzdruck. Neben den kirchlichen Pflegeheimen sind in Niedersachsen derzeit ca. 60 % der Altenpflegeheime in privater Trägerschaft. Der Wettbewerb nimmt weiter zu und wird oftmals über die Personalkosten betrieben. In Altenheimen entfallen hierauf etwa 80 Prozent.
In den von privater Hand geführten Altenpflegeheimen gibt es kaum Tarifverträge. Daher liegen dort die Gehälter in der Regel deutlich unter denen der Caritas.
Der überwiegende Anteil der Altenpflegeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft schreibt trotz guter Auslastung von Jahr zu Jahr zunehmend rote Zahlen, denn die laufenden Betriebskosten, die zu einem großen Teil Personalkosten sind, werden nicht durch die Einnahmen finanziert. Die Defizite in katholischen Altenpflegeheimen bewegen sich in manchen Einrichtungen im zweistelligen Prozentbereich.
Da eine Steigerung der Einnahmen nicht in dem Maß möglich ist, wie die Gehälter es notwendig machen würden, müssen die Kosten reduziert werden, um die Einrichtungen nicht zu gefährden.
Die Regionalkommission Nord
In der Regionalkommission Nord verhandeln je sechs Vertreter von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite (so heißen bei der Caritas Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer).
Das Gremium ist zuständig für die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und den Offizialatsbezirk Oldenburg oder, anders formuliert, für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. In diesem Bereich arbeiten ca. 40.000 Caritasmitarbeiter, etwa 6.000 davon in der Altenhilfe. Die Beschlüsse der Regionalkommission müssen mit einer Mehrheit von 75% gefasst werden.
Kontakt
Werner Negwer, Justiziar, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.,
wnegwer@caritas-os.de, 0173 2937273
Herausgegeben von den Dienstgebervertretern der Regionalkommission Nord,
Heinrich Arlinghaus , Norbert Ellert, Rudolf Fissmann, Werner Negwer, Elisabeth Stankowski, Stefan Suhkop