Obwohl die Dienstgeberseite von ihrem Antrag abrückte, für die Mitarbeitenden in der stationären Altenhilfe eine sogenannte Spartenregelung zu vereinbaren, sind die Verhandlungen um einen Tarifabschluss für die ca. 40.000 Mitarbeitenden der Caritas in Niedersachsen und Bremen ohne Ergebnis geblieben.
Der Verhandlungsführer der Dienstgeber, Werner Negwer, bedauert diesen Stillstand: "Die Dienstgeberseite hat deutlich das Interesse, den zähen Verhandlungsprozess zu einem Ende zu führen. Wir sind daher der Forderung der Mitarbeiterseite entgegen gekommen, von einer Spartenregelung für die stationäre Altenhilfe abzusehen. Dieses Signal ist leider von der Mitarbeiterseite nicht gewürdigt worden." Eine Spartenregelung hätte eine Reduzierung der Gehaltszuwächse, der sogenannten Entwicklungsstufen, bedeutet.
Das Angebot der Dienstgeber schließt sich im Wesentlichen den Eckpunkten der Caritas-Bundesebene an und bietet eine Gehaltssteigerung von 5,4% in zwei Stufen, allerdings zeitlich versetzt. Anstelle einer Umsetzung in zwei Stufen zum 1.7.2014 und 1.3.2015 votieren die Dienstgeber für eine Verschiebung auf den 1.1.2015 und 1.10.2015. Der zweite Umsetzungsschritt soll für die stationäre Altenhilfe wegen der enormen Konkurrenz zu privaten Anbietern auf den 1.1.2016 verschoben werden.
Dies beantwortete die Mitarbeiterseite mit dem Angebot, die Umsetzungszeitpunkte auf den 1.11.2014 und 1.4.2015 zu verlegen. "Dieses Angebot hilft uns nicht, die schwierige wirtschaftliche Situation zu bewältigen", zeigt sich Negwer enttäuscht. "Damit ist trotz unseres Entgegenkommens auch der heutige Verhandlungsmarathon ohne Ergebnis geblieben."
Formal folgt nun als nächster Schritt die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Zuvor soll jedoch noch ein letzter Versuch unternommen werden, zu einem Kompromiss zu kommen: Am 7.1.2015 treffen die Verhandlungspartner erneut zusammen, bevor die Tarifrunde dann vor den Vermittlungsausschuss gegen würde.
Dieses sechsköpfige Gremium würde einen Kompromissvorschlag erarbeiten, der dann Gültigkeit erhält, wenn die Regionalkommission ihn mit einer ¾-Mehrheit annimmt. Wird der Kompromissvorschlag nicht angenommen, kann ein erweiterter Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dessen Beschluss würde den Tarifkonflikt beenden, wenn nicht die Regionalkommission mit einfacher Mehrheit einen anderen Beschluss fällt.
Zum Hintergrund:
Der Vorschlag der Dienstgeberseite der Regionalkommission (RK) Nord, die für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen zuständig ist, orientiert sich am Eckpunktebeschluss der Caritas-Bundesebene.
Dieser sieht rückwirkend zum 1.7.2014 drei Prozent mehr Gehalt vor. Ab dem 1.3.2015 wird eine weitere Vergütungssteigerung um 2,4 Prozent vorgegeben; falls die erste Vergütungssteigerung geringer als 90 EUR ausfällt, soll sie zum 1.3.2015 auf diesen Betrag erhöht und darauf dann die zweite Vergütungssteigerung gezahlt werden.
Die sechs Regionalkommissionen können von diesen Eckpunkten abweichen; die Beschlüsse der Regionalkommissionen sind bindend.
Die Dienstgeberseite der RK Nord votierte bislang für eine Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte und zudem für eine Spartenregelung für die stationäre Altenhilfe. Eine Spartenregelung würde die sogenannten Entwicklungsstufen verringern. Aktuell haben Mitarbeitende neben den regulären Tarifsteigerungen Anspruch auf eine weitere regelmäßige Gehaltsanhebung, die sich ausschließlich an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert ("Entwicklungsstufen"). In der Altenhilfe gibt es, je nach Beruf, mindestens sechs Gehaltsstufen, die regelmäßig eine weitere automatische Einkommenssteigerung bedeuten.
In der niedersächsischen Altenhilfe herrscht seit vielen Jahren ein enormer Konkurrenzdruck.
Neben den kirchlichen Pflegeheimen sind in Niedersachsen derzeit ca. 60 % der Altenpflegeheime in privater Trägerschaft. Der Wettbewerb nimmt weiter zu und wird oftmals über die Personalkosten betrieben. In Altenheimen entfallen hierauf etwa 80 Prozent.
In den von privater Hand geführten Altenpflegeheimen gibt es kaum Tarifverträge. Daher liegen dort die Gehälter in der Regel deutlich unter denen der Caritas.
Der überwiegende Anteil der Altenpflegeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft schreibt trotz guter Auslastung von Jahr zu Jahr zunehmend rote Zahlen, denn die laufenden Betriebskosten, die zu einem großen Teil Personalkosten sind, werden nicht durch die Einnahmen finanziert. Die Defizite in katholischen Altenpflegeheimen bewegen sich in manchen Einrichtungen im zweistelligen Prozentbereich.
Da eine Steigerung der Einnahmen nicht in dem Maß möglich ist, wie die Gehälter es notwendig machen würden, müssen die Kosten reduziert werden, um die Einrichtungen nicht zu gefährden.
Die Regionalkommission Nord
In der Regionalkommission Nord verhandeln je sechs Vertreter von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite (so heißen bei der Caritas Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer).
Das Gremium ist zuständig für die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und den Offizialatsbezirk Oldenburg oder, anders formuliert, für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. In diesem Bereich arbeiten ca. 40.000 Caritasmitarbeiter, etwa 6.000 davon in der Altenhilfe. Die Beschlüsse der Regionalkommission müssen mit einer Mehrheit von 75% gefasst werden.
Kontakt
Werner Negwer, Jusitiar, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.,
wnegwer@caritas-os.de, 0173-2937273
Herausgegeben von den Dienstgebervertretern der Regionalkommission Nord,
Heinrich Arlinghaus , Norbert Ellert, Rudolf Fissmann, Werner Negwer, Elisabeth Stankowski, Stefan Suhkop