Die Tarifverhandlungen der Caritas für Niedersachsen und Bremen sind heute in Hannover ohne Ergebnis vertagt worden.
Die Dienstgeberseite bedauert diesen unerfreulichen Zwischenstand. Der Verhandlungsführer Werner Negwer weiter: "Wir haben leider bei der Mitarbeiterseite kein Verständnis für die schwierige Situation in der stationären Altenhilfe finden können. Kompromissangebote seitens der Dienstgeber haben nicht die nötige Dreiviertel-Mehrheit in der Regionalkommission gefunden, so dass wir die Verhandlungen heute ohne Ergebnis vertagt haben."
Das Angebot der Dienstgeber schließt sich im Wesentlichen den Eckpunkten der Caritas-Bundesebene an und bietet eine Gehaltssteigerung von 5,4% in zwei Stufen. Wegen des enormen Konkurrenzdrucks im Bereich der stationären Altenhilfe hält die Dienstgeberseite jedoch eine Reduzierung von Gehaltszuwächsen in diesem Bereich für notwendig.
Für die Mitarbeiterseite ist dieser Punkt bislang nicht verhandelbar.
Um die Blockade aufzuheben, die sich dadurch für alle Mitarbeitenden der Caritas in Niedersachsen und Bremen ergibt, hat die Dienstgeberseite angeboten, eine Entscheidung für den Bereich der Altenhilfe gesondert zu verhandeln. Für alle anderen Mitarbeitenden könnte dann die Gehaltssteigerung von 5,4% umgesetzt werden. Dieses Angebot hat die Mitarbeiterseite abgelehnt und ihrerseits eine Steigerung von 100 Euro und auf diesen Sockel zudem 5,9% in zwei Stufen gefordert. Negwer dazu: "Wir bedauern, dass die Mitarbeiterseite ihre Forderungen im Vergleich zur letzten Verhandlungsrunde noch erhöht hat."
Bevor nun die Schlichtungsstelle angerufen wird, soll am 8. Dezember in Osnabrück weiter verhandelt werden.
Zum Hintergrund:
Der Vorschlag der Dienstgeberseite der Regionalkommission (RK) Nord, die für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen zuständig ist, orientiert sich am Eckpunktebeschluss der Caritas-Bundesebene.
Dieser sieht der rückwirkend zum 1.7.2014 drei Prozent mehr Gehalt vor. Ab dem 1.3.2015 wird eine weitere Vergütungssteigerung um 2,4 Prozent vorgegeben; falls die erste Vergütungssteigerung geringer als 90 EUR ausfällt, soll sie zum 1.3.2015 auf diesen Betrag erhöht und darauf dann die zweite Vergütungssteigerung gezahlt werden.
Die sechs Regionalkommissionen können von diesen Eckpunkten um 20% abweichen; die Beschlüsse der Regionalkommissionen sind bindend.
Die Dienstgeberseite der RK Nord bietet eine Umsetzung dieser Eckpunkte mit Verschiebung der Erhöhungszeitpunkte zum 1.10.2014 bzw. 1.7.2015 und hält zudem eine Spartenregelung für die stationäre Altenhilfe für notwendig.
Eine Spartenregelung würde die sogenannten Entwicklungsstufen verringern. Aktuell haben Mitarbeitende neben den regulären Tarifsteigerungen Anspruch auf eine weitere regelmäßige Gehaltsanhebung, die sich ausschließlich an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert ("Entwicklungsstufen"). In der Altenhilfe gibt es, je nach Beruf, mindestens sechs Gehaltsstufen, die regelmäßig eine weitere automatische Einkommenssteigerung bedeuten.
In der niedersächsischen Altenhilfe herrscht seit vielen Jahren ein enormer Konkurrenzdruck.
Neben den kirchlichen Pflegeheimen sind in Niedersachsen derzeit ca. 60 % der Altenpflegeheime in privater Trägerschaft. Der Wettbewerb nimmt weiter zu und wird oftmals über die Personalkosten betrieben. In Altenheimen entfallen hierauf etwa 80 Prozent.
In den von privater Hand geführten Altenpflegeheimen gibt es kaum Tarifverträge. Daher liegen dort die Gehälter in der Regel deutlich unter denen der Caritas.
Der überwiegende Anteil der Altenpflegeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft schreibt trotz guter Auslastung von Jahr zu Jahr zunehmend rote Zahlen, denn die laufenden Betriebskosten, die zu einem großen Teil Personalkosten sind, werden nicht durch die Einnahmen finanziert. Die Defizite in katholischen Altenpflegeheimen bewegen sich in manchen Einrichtungen im zweistelligen Prozentbereich.
Da eine Steigerung der Einnahmen nicht in dem Maß möglich ist, wie die Gehälter es notwendig machen würden, müssen die Kosten reduziert werden, um die Einrichtungen nicht zu gefährden.Die Spartenregelung ist eine Maßnahme, die die finanzielle Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig wieder herstellt.
Die Regionalkommission Nord
In der Regionalkommission Nord verhandeln je sechs Vertreter von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite (so heißen bei der Caritas Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer).
Das Gremium ist zuständig für die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und den Offizialatsbezirk Oldenburg oder, anders formuliert, für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. In diesem Bereich arbeiten ca. 40.000 Caritasmitarbeiter, etwa 6.000 davon in der Altenhilfe. Die Beschlüsse der Regionalkommission müssen mit einer Mehrheit von 75% gefasst werden