Die Dienstgeberseite der RK Nord bedauert, dass die aktuellen Tarifverhandlungen noch kein Ergebnis erzielt haben. Die Dienstgeber schließen sich im Wesentlichen den Eckpunkten der Caritas-Bundesebene an und bieten 5,4% Gehaltssteigerung in zwei Stufen.
Zugleich fordern sie wegen des enormen Konkurrenzdrucks auf die Einrichtungen der stationären Altenhilfe die Reduzierung von Gehaltszuwächsen in diesem Bereich. Die Forderung der Mitarbeiterseite nach einer generellen Lohnsteigerung um 100 Euro und weiteren 3,5 % nur für 2014 und einer offenen Forderung für 2015 ist für die Dienstgeber wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Forderungen würden zu Steigerungen bis zu 10% führen.
Die Verhandlungen werden am 17. und 18. November fortgeführt.
Vorschlag der Dienstgeber
Der Vorschlag der Dienstgeberseite der RK Nord, die für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen zuständig ist, orientiert sich am Eckpunktebeschluss der Caritas-Bundesebene.
Dieser sieht der rückwirkend zum 1.7.2014 drei Prozent mehr Gehalt vor. Ab dem 1.3.2015 wird im Eckpunktebeschluss eine weitere Vergütungssteigerung um 2,4 Prozent vorgegeben; falls die erste Vergütungssteigerung geringer als 90 EUR ausfällt, soll sie zum 1.3.2015 auf diesen Betrag erhöht und darauf dann die zweite Vergütungssteigerung gezahlt werden.
Die sechs Regionalkommissionen können von diesen Eckpunkten um 20% abweichen; die Beschlüsse der Regionalkommissionen sind bindend.
Die Dienstgeberseite der RK Nord bietet eine Umsetzung dieser Eckpunkte mit Verschiebung der Erhöhungszeitpunkte zum 1.10.2014 bzw. 1.7.2015 und hält zudem eine Spartenregelung für die stationäre Altenhilfe für notwendig.
Diese sieht vor, die sogenannten Entwicklungsstufen zu verringern. Aktuell haben Mitarbeitende neben den regulären Tarifsteigerungen Anspruch auf eine weitere regelmäßige Gehaltsanhebung, die sich ausschließlich an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert ("Entwicklungsstufen"). In der Altenhilfe gibt es, je nach Beruf, mindestens sechs Gehaltsstufen, die regelmäßig eine weitere automatische Einkommenssteigerung bedeuten.
Der Vorschlag der Dienstgeber sieht vor, dass die Anzahl der Gehaltsstufen verringert wird.
Die Caritas steht vor zwei großen Herausforderungen. Es ist ihr großes Interesse, dass die Arbeit in der Altenhilfe angemessen bezahlt wird. Deshalb zahlt die Caritas tariflich vereinbarte Gehälter, die überwiegend über dem Branchendurchschnitt liegen. Die Caritas hält eine gute Gehaltsstruktur für wichtig und notwendig, um die verantwortungsvolle und schwere Arbeit der Pflegekräfte angemessen zu entlohnen. Allerdings können die Kosten dieser Lohnstruktur schon seit längerem nicht durch die Einnahmen der Pflegeeinrichtungen gedeckt werden.
Das führt zur zweiten Herausforderung: Wenn die Caritas mehr bezahlt, als sie einnimmt, führt das notwendig zu wirtschaftlichen Problemen. Deshalb ist es notwendig, Gehaltszuwächse zu begrenzen.
Die Situation in der niedersächsischen Altenhilfe: Enormer Konkurrenzdruck
In der niedersächsischen Altenhilfe herrscht seit vielen Jahren ein enormer Konkurrenzdruck.
Neben den kirchlichen Pflegeheimen sind in Niedersachsen derzeit ca. 60 % der Altenpflegeheime in privater Trägerschaft. Der Wettbewerb nimmt weiter zu und wird oftmals über die Personalkosten betrieben. In Altenheimen entfallen hierauf etwa 80 Prozent.
In den von privater Hand geführten Altenpflegeheimen gibt es kaum Tarifverträge. Daher liegen dort die Gehälter in der Regel deutlich unter denen der Caritas.
Der überwiegende Anteil der Altenpflegeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft schreibt trotz guter Auslastung von Jahr zu Jahr zunehmend rote Zahlen, denn die laufenden Betriebskosten, die zu einem großen Teil Personalkosten sind, werden nicht durch die Einnahmen finanziert. Die Defizite in katholischen Altenpflegeheimen bewegen sich in manchen Einrichtungen im zweistelligen Prozentbereich.
Da eine Steigerung der Einnahmen nicht in dem Maß möglich ist, wie die Gehälter es notwendig machen würden, müssen die Kosten reduziert werden, um die Einrichtungen nicht zu gefährden.
Die Spartenregelung ist eine Maßnahme, die die finanzielle Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig wieder herstellt.
Die Regionalkommission Nord
In der Regionalkommission Nord verhandeln je sechs Vertreter von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite (so heißen bei der Caritas Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer).
Das Gremium ist zuständig für die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und den Offizialatsbezirk Oldenburg oder, anders formuliert, für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. In diesem Bereich arbeiten ca. 40.000 Caritasmitarbeiter, etwa 6.000 davon in der Altenhilfe.
Die Beschlüsse der Regionalkommission müssen mit einer Mehrheit von 75% gefasst werden.
Kontakt
Werner Negwer, Jusitiar, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., wnegwer@caritas-os.de, 0173-2937273
Roland Knillmann, Pressesprecher, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., rknillmann@caritas-os.de, 0174-9746806