Psychosoziale Beratung
Dies kann geschehen durch:
- Klärung der persönlichen Probleme und Lebensfragen und der eigenen Möglichkeiten zur Lösung der Probleme
- Informationen über entsprechende Hilfsmöglichkeiten vor Ort und in der Region, über gesetzliche Regelungen und Möglichkeiten der Problemlösung durch eigenes Engagement
- Krisenberatung
- Beratung zur materiellen Existenzsicherung
- Rechtliche Beratung bei sozialen, wirtschaftlichen und persönlichen Problemen
Hier sind Sie richtig
- wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Probleme über den Kopf wachsen
- wenn Sie Rat und Hilfe bei finanziellen, seelischen, gesundheitlichen und sonstigen Problemen suchen
- wenn Sie gemeinsam mit einer Außenstehenden Person die Probleme erst einmal "sortieren" möchten
- wenn Sie Informationen über mögliche Hilfsangebote und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Behörden oder Fachdiensten brauchen
- wenn Sie etwas tun möchten, um langfristig wieder eine berufliche Perspektive zu entwickeln
Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie Ihre/n zuständige/n Fallmanager/in beim Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer auf das Angebot der Psychosozialen Betreuung (§ 16 SGB II) an. Dann kann eine Basisberatung vereinbart werden. Weitere Beratung ist je nach Zustimmung des Zentrums für Arbeit möglich.