Vereinbarung über Zeitwertkonten
Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück bietet Mitarbeitenden Zeitwertkonten an, auf die Zeit in Form von Geldwerten angespart werden kann. Vor der Einrichtung von Zeitwertkonten muss in jeder Einrichtung und in jedem Verband die jeweilige Mitarbeitervertretung (MAV) mit dem Dienstgeber eine eigene Dienstvereinbarung abschließen.
Erst dann haben Mitarbeitende die Möglichkeit, Zeitwertkonten anzulegen.
Damit können Mitarbeitende des Caritasverbandes ihr Berufsleben flexibler gestalten. Zum Beispiel kann Zeit für
- ein Sabbatical
- - zur Weiterbildung bzw. beruflichen Qualifizierung
- - Pflegezeiten von Angehörigen
- - einen vorzeitigen Antritt der Rente
- - eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum
angespart werden.
Wann die berufliche Auszeit bzw. die Reduzierung der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden kann, ist mit dem Dienstgeber abzusprechen. Die Freistellung kann maximal 12 Monate betragen, es sei denn, sie liegt vor dem Renteneintritt.
Die Möglichkeit ein Zeitwertkonto anzulegen, haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen. Das Konto wird zu einem langfristigen Wertausgleich gebildet, eingezahlt werden können beispielsweise Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden, Urlaubstage, wenn diese den gesetzlichen Anspruch übersteigen und aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Jahres nicht genommen werden konnten. Angespart werden können natürlich auch Entgeltbestandteile. Genaueres regelt ein detaillierter Vertrag.