Schuldnerberatung
Wichtig dabei ist: Warten Sie nicht! Denn eine frühzeitige Schuldnerberatung kann langfristige Probleme vermeiden. Die Schuldnerberatung der Caritas bietet Hilfe bei finanziellen, materiellen, rechtlichen und sozialen Problemen. Die Beratung bezieht die jeweilige soziale und psychische Lebenssituation ein. Das soziale Umfeld sowie die Stärken eines jeden Einzelnen werden berücksichtigt.
Unser Service
- kostenlose und diskrete Beratung
- Gespräche über Hintergründe der Überschuldung sowie der familiären und beruflichen Situation
- Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes
- Überprüfung aller gesetzlichen Sozialleistungsansprüche
- gemeinsame Überlegungen zu Einsparmöglichkeiten und neuen Einnahmequellen
- Überprüfung der Gläubigerforderungen
- Abwehr drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Gläubigerverhandlungen über realistische Rückzahlungsmöglichkeiten
- Beratung bei schuldenbedingten sozialen Folgeproblemen
- Beratung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Existenzsicherung
Wir unterstützen Sie dabei die Überschuldungssituation abzubauen oder schuldenfrei zu werden, damit Sie wieder die Möglichkeit bekommen, ein normales Leben zu führen. Die Beratung steht jedem offen, unabhängig beispielsweise von Religion oder Staatsangehörigkeit.
Voraussetzungen sind:
- Ihre Bereitschaft, offen über Ihre privaten Finanzen zu reden
- sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zu setzen
- keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen
Existenzsicherung
Häufig kommen Schuldner erst, wenn es bereits brennt, beispielsweise bei Wohnungskündigung, Energiesperre oder Kontopfändung.
Die Sozialberatung für Schuldner hilft, Wohnung und Energielieferung zu erhalten. Sie unterstützt bei der Abwendung von Kontopfändungen.
Die Abklärung sozialrechtlicher Ansprüche, Interventionen bei Gläubigern oder / und das Einlegen von rechtlichen Mitteln werden kurzfristig abgewogen und entsprechend vorgenommen oder entsprechende Anträge werden vom Klienten gestellt. (Zum Beispiel: Hilfen zum Lebensunterhalt, Vermeidung von Kontopfändungen).
Schuldenregulierung
Die Sozialberatung für Schuldner berät und begleitet den Klienten bei seiner Schuldenregulierung, aber wir übernehmen keine Zahlungen oder vergeben selbst Darlehen.
Gemeinsam werden Perspektiven zur Schuldenregulierung entwickelt. Steht ein einsetzbares oder pfändbares Einkommen oder Vermögen zur Verfügung, werden angemessene Tilgungspläne erarbeitet. Ziele können sein: Ratenzahlungsvereinbarungen, vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Forderungen sowie Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Steht kein Einkommen zur Verfügung, beziehungsweise ist dieses am Rande des Existenzminimums, können die Ziele eine Stundung oder Forderungsverzicht sein.
In Fällen, wo keine Entschuldung erwartet werden kann, ist eine Ermutigung zum Leben mit den Schulden das Ziel. Die Vermittlung von Perspektiven und Zukunftszielen soll dem Klienten ein Leben auf "eigenen Füßen" bieten.
Insolvenzverfahren
Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können redliche Schuldner ein geregeltes Verfahren zur Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen.
Im Vordergrund steht zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Scheitert dieser Versuch muss der Schuldner sechs Jahre lang über einen Treuhänder an alle Gläubigern gleichzeitig und in Quoten zu den Verbindlichkeiten den pfändbaren Teil seines Einkommens und Vermögens abführen. Das Verfahren ist auch bei nicht vorhandenem Einkommen oder Vermögen möglich.
Nach Einhaltung einiger Verpflichtungen (unter anderem eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich intensiv um eine solche zu bemühen) wird vom Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung erteilt.