Das Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken - so der Anspruch des Gesetzgebers. Experten kritisieren allerdings, dass mit dem BTHG ein Bürokratiedschungel für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen entstanden ist. Mit dem gemeinsamen Projekt "Ich weiß jetzt selbst, was ich brauche!" möchten Caritas und Lebenshilfe in Niedersachsen sowie die Leibniz-Universität Hannover die Rechte der Betroffenen stärken. Die Kooperationspartner stellten jetzt die Ergebnisse des einjährigen Projektes vor, das durch die Aktion Mensch gefördert wurde.
In dem Projekt erarbeitete Prof. Dr. Bettina Lindmeier und ihr Team von der Leibniz Universität Hannover Materialien in einfacher Sprache. Diese bereiten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen auf die sogenannte Bedarfsermittlung (B.E.Ni =Bedarfsermittlung Niedersachsen) vor. "Das ist sehr wichtig, denn nur wenn ein Hilfebedarf festgestellt wird, erhält man auch die entsprechenden Leistungen", erklärt Dr. Cornelia Kammann vom Caritasverband Osnabrück. Und genau darin liegt die Herausforderung, gerade für Menschen mit einer geistigen Behinderung: "Sie brauchen Unterstützung in diesem komplexen Verfahren, um sprechfähig zu sein", ergänzt Holger Stolz, Geschäftsführer der Lebenshilfe in Niedersachsen. Die in dem Projekt entwickelten Materialien sind übersichtlich gestaltet und leicht lesbar. "Damit bekommen Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Vertrauenspersonen die Möglichkeit ihre Wünsche und Ziele zu formulieren und zu vertreten", meint Prof. Dr. Bettina Lindmeier.
Aktuelles / März 2020
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
Erschienen am:
05.03.2020
Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
0541 34978-0
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