Einen gemeinsamen Urlaub können sich nicht alle Familien leisten. Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. "Eine gemeinsame Auszeit ist wichtig für den familiären Zusammenhalt und wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus", erklärt Kunigunde Dallmöller vom Caritasver-band für die Diözese Osnabrück.
Gefördert werden können Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. "Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind jetzt besonders attraktiv, da der Zuschuss in diesem Bereich deutlich erhöht wurde", weiß Kunigunde Dallmöller.
Weitere Informationen zur Einkommensgrenze und die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite www.caritas-os.de/familienerholung bereit.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2022 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Die Caritas-Beratungsstellen geben weiterführende Auskünfte und helfen bei der Antragsstellung.