Das vergangene Jahr hat Familien viel abverlangt. Sie sehnen sich nach einer gemeinsamen Pause vom hektischen Alltag, um Kraft zu tanken. Einen gemeinsamen Familienurlaub können sich jedoch nicht alle leisten. "Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen", weiß Kunigunde Dallmöller vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück und fügt hinzu: "Eine gemeinsame Auszeit ist wichtig für den familiären Zusammenhalt und fördert die Gesundheit aller in dieser schwierigen Zeit."
Grundsätzlich gilt: Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Alle Familienmitglieder sollten daran teilnehmen und die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Gefördert werden können Erholungsaufenthalte von Familien oder Einelternfamilien mit mindestens einem Kind, die Sozialleistungen erhalten. Etwa Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Diese liegt bei zwei Erwachsenen und einem Kind bei 27.816 Euro und bei einem Erwachsenen mit einem Kind bei 24.624 Euro. Grundlage dafür ist das Nettoeinkommen aus dem Jahr 2019. Ist das durchschnittliche Einkommen der Familie in den sechs Monaten vor Antragstellung um mindestens 20 % geringer als das Einkommen aus 2019, wird dieses allerdings für die Berechnung herangezogen. "Durch die Coronakrise gab es bei vielen Familien Verdienstausfälle. Deshalb ist diese Regelung in diesem Jahr sehr sinnvoll", so Kunigunde Dallmöller.
Weitere Informationen zur Einkommensgrenze sowie die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite www.caritas-os.de/familienerholung bereit.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub können bis zum 31.03.2021 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Die Caritas-Beratungsstellen geben gerne weiterführende Auskünfte und helfen bei der Antragsstellung.