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Pressemitteilung

Verbändeanhörung zum Gewaltschutzgesetz

Berlin/Dortmund, 30.09.2025 – Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat im Rahmen der Verbändeanhörung für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Reform des Gewaltschutzgesetzes Stellung genommen. Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung der sogenannten elektronischen Fußfessel.

Erschienen am:

30.09.2025

  • Beschreibung
Beschreibung

SkF: Einzelmaßnahmen reichen nicht - Gewaltschutz braucht ein Gesamtkonzept

"Jeder Schritt gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ist wichtig und zu begrüßen. Doch die Einführung einer einzelnen Maßnahme darf nicht als umfassender Fortschritt verkauft werden", betont Vorständin Yvonne Fritz, "wir brauchen ein wirksames Gesamtkonzept, das über symbolische Politik hinausgeht."

Der SkF verweist darauf, dass es sich bei der Fußfessel um eine isolierte Maßnahme handelt, die mit dem in Spanien etablierten, eng verzahnten Schutzsystem nicht vergleichbar ist. Ohne die dafür nötigen Strukturen - wie einheitliche Risikoanalysen, interdisziplinäre Fallkonferenzen, flächendeckenden Zugang zu Beratungsstellen und speziell geschulte Richterinnen und Richter - bleibt die Wirkung begrenzt.

Zudem wird die im Gesetz vorgesehene Einbindung von Täterarbeit zwar ausdrücklich begrüßt, sie erfolgt jedoch nicht verbindlich und ohne klare Qualitätsstandards. Damit wird ein wichtiges Element wirksamen Gewaltschutzes nur halbherzig umgesetzt.

"Die Begründung, man müsse schnell handeln und könne sich ein gründliches Vorgehen nicht leisten, überzeugt nicht. Schnelle, isolierte Schritte wirken in der Praxis oft ineffektiv. Notwendig ist ein sorgfältig aufgebautes Gesamtsystem, das Betroffene wirklich schützt und Täter konsequent in die Verantwortung nimmt", so Dr. Katharina van Elten, Fachreferentin Gewaltschutz SkF, im Rahmen der Anhörung.

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Verbändeanhörung zum Gewaltschutzgesetz

Pressemitteilung vom 30.09.2025
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