Pflegeberatung
Wir beraten und unterstützen bei der Antragstellung, zum Beispiel für die Pflege- oder Krankenkasse und können sagen, wo Hilfen möglich sind und was Ihnen zusteht.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne und individuell zu allen Fragen der Pflegeversicherung. Die Kosten für eine Pflegeberatung durch einen/eine anerkannten Pflegeberater*In werden ab dem Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld gemäß der Pflegegrade 2 und 3 erhalten, halbjährlich einen Pflegeberatungsbesuch nachweisen. Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 ist dieser Besuch vierteljährlich verpflichtend (nach § 37,3 SGB XI).
Gerne sind wir auch beim Schreiben von Widersprüchen für die Pflege-/ Krankenkasse behilflich.
Benötigen Sie für die Pflege zuhause spezielle Hilfsmittel wie zum Beispiel Inkontinenz-Material, Katheter, Einmalhandschuhe oder auch technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl, Patientenlifter oder andere Dinge, beraten wir Sie und Ihre Angehörigen und sind bei der Beschaffung behilflich.
Können Sie das vorhandene Badezimmer wegen eines hohen Duscheinstiegs einer zu niedrigen Toilette oder fehlender Haltegriffe nicht nutzen oder stellen Treppenstufen für Sie ein unüberwindbares Hindernis dar, beraten wir Sie über mögliche Verbesserungen bei der Gestaltung des häuslichen Umfelds (zum Beispiel barrierefreies Wohnen).
Die Pflege zuhause löst bei den Betroffenen oft Unsicherheiten und Fragen aus. Durch individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung zeigen wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Hierzu zählen die praktische Anleitung pflegerischer Maßnahmen, der Gebrauch von Pflegehilfsmitteln, Lagerungstechniken und Transferleistungen.