Einen gemeinsamen Urlaub können sich nicht alle Familien leisten. Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. "Eine gemeinsame Auszeit ist wichtig für den familiären Zusammenhalt und wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus", erklärt Theresia Wilger von der Caritas-Beratungsstelle in Nordhorn.
Gefördert werden können Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. "Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind jetzt besonders attraktiv, da der Zuschuss in diesem Bereich deutlich erhöht wurde", weiß Andrea Winter, Beraterin des Ev.-ref. Diakonischen Werkes Grafschaft Bentheim.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub können bis zum 31.03.2022 im COMPASS Diakonie Caritas Haus gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Homepage www.caritas-os.de/noh/beratungsstelle-nordhorn/familienerholung/ zum Download bereit.
Bei Fragen stehen die Beraterinnen Theresia Wilger und Andrea Winter im Com-pass - Diakonie Caritas Haus zur Verfügung. Telefonisch unter: 05921/ 81111 0 oder per Mail: twilger@caritas-os.de oder awinter@diakonie-grafschaft.de.