Aus Sicht der Verbände der Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD), des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands e.V. (DEKV) und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands e.V. (KKVD), leistet der Kabinettsentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes keinen Beitrag zur Lösung der entscheidenden Probleme der Krankenhäuser, sondern verschärft diese noch. Die deutschen Krankenhäuser haben kein Qualitätsproblem, wie die Fokussierung des Gesetzentwurfs auf eine Qualitätsoffensive vermuten lässt. Um aber auch in Zukunft ihre hohe Qualität aufrechterhalten und weiter verbessern zu können, benötigen sie entsprechende Rahmenbedingungen, insbesondere die dafür erforderliche personelle und sächliche Ausstattung. Deren Sicherstellung müsste vorrangiges Ziel einer Krankenhausreform sein.
- Der Gesetzentwurf blendet die demografische Entwicklung völlig aus, welche die Krankenhäuser in besonderem Maße vor Herausforderungen kaum vorhersehbaren Ausmaßes stellen wird. Wir erwarten von einem Krankenhausreformgesetz Weichenstellungen, welche die Versorgungsstrukturen in dieser Perspektive zukunftsfest machen.
- Obwohl die seit Jahren unzureichende Investitionsfinanzierung von den politisch Verantwortlichen als fundamentales Problem der Krankenhäuser erkannt wird, bietet der Gesetzentwurf dafür keinerlei Lösungsansatz. Ohne die Verantwortung der Länder zu schmälern, sehen wir auch den Bund in der Pflicht, durch geeignete Maßnahmen zu einer verlässlichen und auskömmlichen Investitionsfinanzierung beizutragen.
- Mit dem Gesetzentwurf versäumt es der Gesetzgeber erneut, die Voraussetzungen für eine auskömmliche Vergütung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser zu schaffen, und verstärkt stattdessen den Einspardruck auf Kliniken und Personal weiter. Wir fordern den Verzicht auf die vorgesehenen neuen Abschlagsregelungen und Erlöskürzungen sowie die verlässliche, zeitnahe Refinanzierung unabwendbarer Kostensteigerungen.
- Der Gesetzentwurf leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Personalsituation in den Kliniken, v. a. in der Pflege. Um die für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderliche personelle Besetzung sicherstellen zu können, fordern wir mit Priorität eine konsequente Refinanzierung der tarifbedingten Personalkostensteigerungen.
- Der Gesetzentwurf ignoriert die Größenordnung der Probleme, die den Krankenhäusern durch ihre Inanspruchnahme im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung erwachsen, weil Menschen im Notfall vorzugsweise Kliniken und nicht Notfallpraxen aufsuchen. Wir bestehen auf einer auskömmlichen Vergütung der damit verbundenen Kosten.
- Der Gesetzentwurf instrumentalisiert die positiv besetzte Qualitätsthematik, um Kliniken schließen zu können. Er übersieht die anerkannte hohe Qualität der Krankenhausversorgung, stellt Mitarbeitende unter Generalverdacht und sät damit Misstrauen und Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten.