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Aktiv gegen Missbrauch und Gewalt

Minderjährige sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen an allen Orten vor sexualisierter Gewalt sicher sein. Die Caritas ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt sich aktiv für den Schutz gegen sexualisierte Gewalt ein.

Im Jahr 2010 erschütterten immer neue Vorwürfe von sexuellem Missbrauch die katholische Kirche in Deutschland. Die Deutsche Bischofskonferenz benannte mit dem Trierer Bischof Stephan Ackermann einen Sonderbeauftragten, die Bundesregierung lud zu einem runden Tisch. Auch der Papst verurteilte die schrecklichen Verbrechen im Raum der Kirche und bat im Namen aller Geistlichen um Entschuldigung: "Wir bitten Gott und die betroffenen Menschen inständig um Vergebung und versprechen zugleich, dass wir alles tun wollen, um solchen Missbrauch nicht wieder vorkommen zu lassen."

Im Februar 2019 hat Bischof Dr. Franz-Josef Bode den diözesanen Schutzprozess vorgestellt, der seitdem stetig weiterentwickelt wird. Der Schutzprozess regelt den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück.

Die Rechtsgrundlage aller diözesanen Präventionsmaßnahmen ist die Rahmenordnung "Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Die Rahmenordnung Prävention ist im Bistum Osnabrück zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

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Die Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Osnabrück ist seit dem August 2019 im Bischöflichen Generalvikariat angesiedelt. Ihre Aufgaben sind unter anderem die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit, die Planung und Durchführung von Präventionsschulungen, die Qualifizierung von Mitarbeitenden und Beratung bei Präventionsfragen. 

Zudem gelten für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in Diensten, Einrichtungen und Mitgliedsorganisationen die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Sie sollen ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen gewährleisten. Dabei haben rechtlich selbstständige Gliederungen und Mitgliedsorganisationen der Caritas für die verbindliche Anwendung der Leitlinien zu sorgen, indem sie die dazu notwendigen Beschlüsse fassen und ihrerseits für die verbindliche Übernahme der Leitlinien durch ihre Gliederungen und Mitgliedsorganisationen Sorge tragen.

 

Externe, unabhängige Ansprechpartner*innen

Kerstin Hülbrock
Diplom-Sozialpädagogin 
in der AWO-Beratungsstelle
Telefon: 0800-5015685
E-Mail: huelbrock@awo-os.de

Antonius Fahnemann
 Landgerichtspräsident a.D.
Telefon: 0800-7354120
E-Mail: fahnemann@intervention-os.de

Informationsfilm Prävention sexualisierter Gewalt in Altenpflegeeinrichtungen

Zur Prävention sexualisierter Gewalt in Altenpflegeeinrichtungen hat die Caritas einen Informationsfilm produziert. Er zeigt die Unterschiede zwischen Grenzverletzungen, sexuellem Übergriff und sexuellem Missbrauch durch beispielhafte Situationen aus der ambulanten und stationären Pflege auf. 

Im Film wird erklärt, wie diese Situationen im Pflegealltag erkannt und verhindert werden können und was im Falle eines Missbrauchs zu tun ist.

Der Film ist in einer Kooperation der Diözesancaritasverbände Hildesheim, Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart und des Landescaritasverbands Oldenburg sowie der Bistümer Hildesheim und Osnabrück entstanden. Er wurde mit Geldern der Glücksspirale gefördert.


Gewaltprävention in der Pflege

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Werner Negwer_2024
Werner Negwer
Leitung Stabsstelle Recht
0541 34978-201
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wnegwer@caritas-os.de
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
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