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Glossar: Sozialrecht

Regelbedarf

Wer Bürgergeld  bekommt, erhält einen Regelbedarf, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das seit Januar 2024 monatlich 563 Euro, (Ehe-) Partner bekommen jeweils 451 Euro im Monat. Kinder erhalten Sozialgeld, dessen Höhe vom Alter abhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Mehrbedarf für Alleinerziehende).

Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag, mit dem die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich wirtschaften können. Reicht der Regelbedarf nicht aus, um eine größere notwendige Anschaffung zu tätigen, kann ein Darlehen beantragt werden. In bestimmten Fällen gewährt das Jobcenter auch einmalige Leistungen  (z.B. Erstaustattung für die Wohnung).

Die Kosten für die Wohnung  (Miete und Heizkosten) müssen nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden, sondern werden zusätzlich übernommen. Gleiches gilt für den Beitrag zur Krankenversicherung. Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich zum Regelbedarf die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

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Härtefallregelung (Sozialrecht)

Darlehen (Bürgergeld)

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