Glossar: Schulden
Inkasso
Inkasso bedeutet wörtlich: Geld einziehen. Ein Inkassounternehmen zieht gewerbsmäßig für Gläubiger (Banken, Privatpersonen, Firmen) beim Schuldner das ihnen geschuldete Geld ein. Inkassounternehmen dürfen nur mit gerichtlicher Zulassung tätig werden. Ebenso können Rechtsanwälte gerichtlich oder außergerichtlich für ihre Mandanten überfällige Forderungen eintreiben. Nach erfolgloser Mahnung nehmen viele Gläubiger diese Möglichkeit wahr. Inkassounternehmen üben oft einen massiven Druck auf Schuldner aus, damit diese z.B. eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Konsequenzen sind für den Schuldner schwierig zu überblicken. Es ist empfehlenswert, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden.