Kontopfändung
Grundsätzlich haben Gläubiger wie Banken, Behörden, Firmen die Möglichkeit der Kontopfändung, um das ihnen geschuldete Geld einzuziehen. Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel, also die rechtliche Anordnung zur Zahlung. Der Gläubiger kann das Guthaben auf dem Konto "pfänden". Dafür braucht er vom Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Kontoinhaber kann dann kein Geld mehr abheben oder Überweisungen tätigen. Zunächst gilt die Sperrung für 14 Tage. Die Bank darf in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen ausführen. Das verbliebene Guthaben wird nach Ablauf der 14 Tage an die Gläubiger ausgezahlt.
In dieser Situation ist es sinnvoll, sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt zu holen. Seit Juli 2010 gibt es die Möglichkeit ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) einzurichten, es bietet einen besseren Pfändungsschutz.