Nicht alle Familien können sich einen gemeinsamen Urlaub leisten. Deshalb fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der Caritas gestellt werden. "Eine gemeinsame Auszeit wirkt sich positiv auf den familiären Zusammenhalt und die Gesundheit aus", Monika Blömer vom Caritasverband für Landkreise Diepholz und Nienburg links der Weser.
Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind besonders attraktiv, da es dafür einen deutlich höheren Zuschuss gibt. Zudem haben Familienferienstätten häufig ein besonderes Programm für Kinder.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2024 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen bei Fragen:
Caritas-Beratungsstelle Twistringen, Brigitte Meyer, Telefon 04243/ 9334 24 oder BMeyer@caritas-os.de
Caritas-Beratungsstelle Stolzenau, Monika Blömer, Telefon 05761/ 908456 oder mbloemer@caritas-os.de
Aktuelles/ Januar 2024
Zuschuss für Familienurlaub
Erschienen am:
22.01.2024
Herausgeber:
Caritasverband für die Landkreise Diepholz und Nienburg - links der Weser
Steller Straße 13
27239 Twistringen
Steller Straße 13
27239 Twistringen
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