Einige Familien haben kaum finanzielle Möglichkeiten, einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen. Doch eine gemeinsame Auszeit wirkt sich positiv auf den familiären Zusammenhalt und das Wohlbefinden aus. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube. Ab sofort können entsprechende Anträge bei der Caritas gestellt werden.
"Eine gemeinsame Auszeit bringt Erholung und Energie für den Alltag. Die Förderung ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten können", erklärt Maria Schürmann vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von niedersächsischen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Was wird bezuschusst?
Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands. Besonders attraktiv sind Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen, da hier ein höherer Zuschuss gewährt wird. Familienferienstätten bieten zudem oft ein besonderes Programm für Kinder an.
Antragstellung bis zum 31.03.2025
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2025 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Homepage www.caritas-os.de/familienerholung zum Download bereit.