Anlässlich der Justizministerkonferenz in Berlin rief das Bündnis „Vergütung Rechtlicher Betreuung“ Deutschland zu einem Aktionstag auf. Die Betreuungsvereine der Region Osnabrück schlossen sich den Forderungen an und schickten einen Gruß aus Osnabrück von der Gemeinsamen Aktion von Mitarbeitenden und Vertreter:innen der Betreuungsvereine nach Berlin!
„Rechtliche Betreuung ist eine Unterstützungsleistung, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen hilft, ihre Angelegenheiten mit Hilfe der für sie bestellten Betreuerinnen und Betreuer sicher und in ihrem eigenen Sinn zu regeln. Um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, ist eine verlässliche und existenzsichernde Finanzierung der Rechtlichen Betreuung absolut entscheidend. Aktuell droht ein massiver Abbau im gesamten System der rechtlichen Betreuung. Betreuungsvereine, Betreuungsbüros und Berufsbetreuer:innen geben auf. Das kann nur gestoppt werden, wenn die Vergütung zeitnah spürbar verbessert wird“, erklärte Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.
In Deutschland werden etwa 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuer:innen unterstützt. Die anhaltende, langjährige Unterfinanzierung gefährdet die Versorgungssicherheit und die Rechte der betreuten Menschen.
Forderungen des Bündnisses:
1. Schaffung eines pauschalen Vergütungssystems Wir fordern ein Vergütungssystem, das sich an den Grundsätzen des § 1821 BGB orientiert und die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung sowie den erforderlichen Zeitaufwand berücksichtigt. Dies soll den Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung gewährleisten.
2. Kostendeckende Anschlussregelung ab 01.01.2026 Wir fordern eine Bundesratsinitiative, die sicherstellt, dass ab dem 01.01.2026 eine kostendeckende Anschlussregelung in Kraft tritt.