Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Der Integrationsfachdienst nach § 192 SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Wir verstehen uns als Partner, sowohl der schwerbehinderten Arbeitnehmern als auch der Arbeitgeber – vor, während und nach der Einstellung.
Der Integrationsfachdienst begleitet darüber hinaus auch Menschen beim Übergang aus einer Werkstatt (WfBM) in den ersten Arbeitsmarkt. Interessierte Beschäftigte einer Werkstatt können sich bei uns über die Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt informieren. Wir stehen während des gesamten Vermittlungsprozess begleitend zur Seite.
Wir bieten Unterstützung …
- …. für schwerbehinderte Menschen
- beim Übergang aus einer Werkstatt (WfBM) in den ersten Arbeitsmarkt
- bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Trainings und Praktika
- bei dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
- durch psychosoziale Betreuung
- bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
- bei Konflikten mit Kollegen/-innen
- bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
- ….. für Sie als Arbeitgeber
- bei der Suche nach geeigneten Bewerbern
- bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- durch Information über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
- durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
- bei Leistungsschwankungen
- bei Fehlzeiten, Störungen des Betriebsfriedens
- durch Information über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen