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Stellungnahme Freiburg/Berlin

So bekämpfen wir die Energiearmut

Der im Arbeitslosengeld II veranschlagte Anteil für Strom und die Mehrbedarfe für die dezentrale Warmwasserbereitung sind zu niedrig. Eine neue Studie zeigt, dass der Stromanteil im Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen um 20 Prozent (7,26 Euro) im Monat erhöht werden muss. Auch bei Paaren und kleinen Kindern muss es mehr werden.

Erschienen am:

25.11.2015

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie zum Stromkonsum des Deutschen Caritasverbandes, des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Stromspar-Check PLUS. Der Deutsche Caritasverband bezieht darauf aufbauend Position, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut notwendig sind. 

Eine ausreichende Grundversorgung mit Strom, Gas und Heizenergie gehört zum Existenzminimum eines Menschen. Nur wenn sie gewährleistet ist, ist die Wohnung tatsächlich bewohnbar und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglich. Ist die Grundversorgung nicht sichergestellt, droht eine sogenannte Energiearmut.

Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, auch bedürftigen Menschen eine ausreichende Grundversorgung mit Energie zu gewährleisten. Der Deutsche Caritasverband fordert daher auch wegen seiner zahlreichen Erfahrungen im Projekt Stromspar-Check Plus (SSC) ein Bündel von Maßnahmen, um Energiearmut, insbesondere der unzureichenden Versorgung mit Strom, zu begegnen:

  • Die Anteile für Strom im Regelbedarf reichen nicht aus, um die Stromkosten von Haus-halten im Grundsicherungsbezug zu decken. Der Stromanteil im Regelbedarf muss deswegen nach Ansicht der Caritas auf Basis der durchschnittlichen Stromkosten der Grundsicherungsempfänger berechnet werden. Dies gilt auch für den Stromanteil in den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche.
  • Der Mehrbedarf für die dezentrale Aufbereitung von Warmwasser mit Strom ist als pro-zentualer Zuschlag zum Regelbedarf ausgestaltet. Um zumindest im Durchschnitt be-darfsdeckend zu sein, müssen die Prozentwerte erhöht werden.
  • Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, auf kurzfristige, außergewöhnlich hohe Preissteigerungen im Bereich Strom auch außerhalb der jährlichen Fortschreibung zu reagieren und die Regelbedarfe ggf. anzupassen.
  • Für Haushalte mit geringem Einkommen müssen kostenfreie Angebote für eine umfas-sende Energieberatung zur Verfügung stehen.
  • Stromsperren machen ein geregeltes Alltagsleben so gut wie unmöglich. Sie müssen deswegen vermieden werden. Bei Stromschulden ist mit Einverständnis der Grundsi-cherungsempfänger ein Verfahren zu vereinbaren, um die Energieversorgung sicherzu-stellen. Prepaid-Zähler können außerdem helfen, eine Stromsperre zu vermeiden. Des Weiteren müssen Beratung angeboten werden und die Abschlagszahlungen regelmäßig mit den tatsächlichen Kosten verglichen werden.
  • Ansprechperson
Dr. Verena Liessem
Referentin Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“
+49 761 200-484
+49 761 200-484
verena.liessem@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Claire Vogt
Referentin Koordination Sozialpolitik
0761 200-601
0761 200-601
claire.vogt@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg

Weitere Informationen zum Thema

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Schwerpunkt Energiearmut

Zu wenig Geld für Strom

Glossar-Eintrag

Stromspar-Check

Multimedia

Galerie

Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der Regelbedarf für Strom im Arbeitslosengeld II um 20 Prozent erhöht werden muss, damit damit die tatsächlichen Stromkosten abgedeckt sind.  (DCV) Infografik über die Bedrohung von Energiearmut bei Hartz-IV-Empfängern, zeigt Daten zu Ausgaben für Strom im Jahr 2008 und 2014, mit einem Anstieg von 28,12€ auf 35,92€. (DCV)

Infografik: Hartz-IV-Empfänger von Energiearmut bedroht

Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der Regelbedarf für Strom im Arbeitslosengeld II um 20 Prozent erhöht werden muss, damit damit die tatsächlichen Stromkosten abgedeckt sind.

Downloads

PDF | 150 KB

Position zur Bekämpfung von Energiearmut

Der Deutsche Caritasverband macht deutlich, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut notwendig sind. Der Stromanteil im Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen muss um 20 Prozent (= 7,26 Euro) im Monat erhöht werden. Auch die Regelbedarfe von Paaren und kleinen Kindern müssen angehoben werden (25.11.2015).
PDF | 744,6 KB

Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland

In einer Studie des Deutschen Caritasverbandes (DCV), des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Stromspar-Check PLUS aus dem Jahr 2015 werden der Stromkonsum und die Kosten, die den Haushalten in Grundsicherung in Deutschland daraus entstehen, untersucht.
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